Joannes Nawen
wegen über deßen insolentien schmähe und scheltwortheren auff offentlich straßen der reparation der gößen und canal halber abgehaltenes protocoll ist verleßen, undt hirrauff magistratsherren bescheidt, daß herren bürgermeister den Nawen behörendt citiren, und allem befinden nach seines ungehorsambs und verübten inso-lentien halber eine gebühre straff sub poena executionis belegen sollen.