die wirth
auff gethane relation herren burgermeistere, wie daß auff sonn- und feijertagen das jungvolck biß in die späthe nacht auffhalten, wodurch viele unrühe und insolentien entstehen, warrauff der schluß, daß durch offentlichen trommenschlag unter arbitrari straff das fasten abendt spiel mit vernommen und fugjagen verbotten, und denen wirthen gleichfals ahnbefolhlen werden solle, nach dem zapfenstreich keine junggesellen und pferdknechten birr zu zapfen und selbige länger auffzuhalten.