Band 52: Eintrag vom  24. September 1857 (Nr. 87 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

≠ welche dadurch nach der Straße zu eine größere Fronte erhält,

In Anbetracht, daß der auf's neue verabredete Austausch für die Armen-Verwaltung ≠ der bereits früher genehmigte, gibt die StadtverordnetenVersammlung zu diesem neuern Austausche ihre Zustimmung unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß der Neidhöfer oder sein Besitznachfolger für den Fall, auf dem betreffenden Grundstücke gebaut werden sollte, verpflichtet sei, vorerst ein Haus und zwar nach einem vorher von dem Stadtrathe genehmigten Plane zu errichten. Sollte der quaestioniert Neidhöfer oder sein Besitznachfolger diese ausdrückliche Bedingung umgehen, so wird weiter vorbehalten, daß die Armen-Verwaltung in diesem Falle den Austausch rückgängig zu machen befugt sei.

Actum utsupra