Band 30: Eintrag vom  18. März 1738 (Nr. 19)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Herrenhaubtleuthen wirdt committirt denen quartiren ahn zu befehlen, daß jedesmahl beij auff- und zuschließung der pfortzen ein burger dem wachtmeister zugestellet und die schlüßelen in der burgerliche wacht verschloßen aufbehalten werden.