Band 30: Eintrag vom  16. August 1738 (Nr. 194)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

furstein

auff die fur und nach eingekommene klagten daß durch eigen seithiges vor einigen jahren von der Lauffenburg gesetzter furstein an denen lauffenburgischen landereyen ohne beruffung deren anschießenden beerbten ein merckliches von der gemeinden abgegangen, alß ist fur guth- und dienlich befunden worden, solchem den Herren zur lauwenburg geziemendt vorzu stellen, daß sothann furstein wieder auß genohmen, und mit zuziehung deren anschießenden beerbten servatis servandis gesetzet werden.