Band 30: Eintrag vom  17. Juli 1738 (Nr. 312 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Hauß Selikum

nachdemahlen dem vernehmen nach das Hauß Selikum ahn Herrlandtrenthmeister Brauman verkaufft seijn soll; so ist Magistratsherren resolution mit Herren kaufferen der statt gerechtigkeit halber an der arck und schleußen zu conferiren, und die nachrichtungen daruber auffzu suchen.

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