Band 30: Eintrag vom  2. Mai 1739 (Nr. 429)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

frembde werbung nicht zu gestatten

beij heuth extraordinaire gehaltene raths convention ist ein im offenen trück erlaßen gnädigstes befehl und verbott deren frembden werbungen verleßen worden, so gnädigst anbefohler maßen zu assigiren und zu publiciren