Band 30: Eintrag vom  7. Juli 1739 (Nr. 506)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

renthmeister ambt

herren renthmeistern werden ihres ambts und pflichten erinnert ob denen in ihren haußeren außgebenden muhlenbreiffgen deren verkaufften freuchten in ihr mullenbuch einzusetzen gestalten nach abgelauffenem monath beij der rechnung bejzulegen.