Band 30: Eintrag vom  11. August 1739 (Nr. 538)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

schopenhauß

auff abermahliges suppliciren Hanß Peteren Conner laßen magistratsherren es beijm im jahr 1692 ergangenem bescheidt des waldtmans erb, oder schophen hauß allerdings bewenden und kan die begehrte besichtigung auff seine kösten geschehen.

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