Herrde Greeff
in gefolg raths decreti vom 15 dieses monaths haben Herren Renthmeistern Herrn de Greeff zugehörige und im Hahnen gelegenes bawholtz durch den gewesenen bawmeisterenWerneren Joisten und Merten Knobs nach eingenohmenem augenschein taxieren laßen lauth abgeleßener taxation und können selbige in solutum seiner schuldt gekauft werden.