gemeindsfreunden begehren
auff anstehen deren gemeindtsfreunden sollen die renthcammer restanten rechnungen, wie auch die simpels collectzettelen mit denen vorrathlichen gelderen in gefolg deren vor und nach testante protocollo ergangenen raths decreten eingeliebert die ordnung der begräbens aufgesucht, so dan die visitation deren dahier sich auffhaltenden frembden ohne anstandt vurgenohmen werden.