Band 30: Eintrag vom  26. Januar 1740 (Nr. 662)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

gemeindsfreunden begehren

auff anstehen deren gemeindtsfreunden sollen die renthcammer restanten rechnungen, wie auch die simpels collectzettelen mit denen vorrathlichen gelderen in gefolg deren vor und nach testante protocollo ergangenen raths decreten eingeliebert die ordnung der begräbens aufgesucht, so dan die visitation deren dahier sich auffhaltenden frembden ohne anstandt vurgenohmen werden.