zu reparirung der statt nöthigen bawen ahn der statt mauren hinden Schopenhauß und Olligsmuhlen und sonsten sollen zeitlichen Herren RenthmeisterenHolter und Bringman dreyhundert Reichsthaler auß denen vorrathlichen renthcammergelderen unter gewesenen RentmeisterenKleinerman und Lenders gegeben werden.
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