spendt meister betreffend
auff gethanen vertrag Herrenprovisoren Fulsgen und Jordans, wie daß der SpendtmeisterPeter Klump von jahr zu jahr der spendt mehr und mehr schuldig bey die 500 Reichsthaler zu bezahlen habe, warauff der schluß demselben ahnzubefehlen inner zeith von 3 monathen die armen zu befriedigen, in entstehung deßen des dienstes entlaßen und zur zahlung gerichtlich angehalten werden solle. Intimetur