kuhe auff die weijden
die gemeindtsfreunde begehren, daß das viehe auff die weijde außgehen, und die jenige, so kein landt haben, keine kuhe mitaußgehen laßen sollen, welches durch den trommelschlag zu publiciren, warauff magistratsherren meinung, daß die außgehung des viehes kunfftige woche geschehen, und von jeder kuhe, wie im vorigen jahr 10 schilling zahlt werden sollen