gekauftes bendtgen vom Heerder halffman
uber das vom Heerder halffman anno 1716 ahm Heerder busch zu behurff des krahnen ahnländung gekaufftes benthgen, ist eine vom halffman gegebene quitung vorkommen und verleßen worden, warauff dan der bescheidt, daß man ahn seithen der statt wegen vom schultheißen zu Urdingen vor zwey jahren gewalthätig hinweggenohmenen schlagbaums beijm hoffrath nachtrücklich quaeruliren solle.
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