Band 30: Eintrag vom  27. Oktober 1739 (Nr. 831 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Erbgenahmen Hoen

dienstliche nach- und nachmahlige ahnerinnerung pro justitia et pro novo referente in sachen gegen Erbgenahmen Nettesheim ist verleßen, und der bescheidt den referenten zu vorderst zu befriedigen, demnegst der verfolg anderwertlich außgestelt werden kan.