Band 30: Eintrag vom  30. September 1740 (Nr. 888)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

churfurstlicher befelch vögtlicher recess von Hulchrath Verbott ahn der arcken zu abeithen.

das ad instantiam Herren Geheimrathen von Braumann bey ihrer churfurstlichen durchlaucht uber gebene klagschrift unterm 8ten Juni ohnlangst und darunter auff heutigem dato vom VogtenCall zu Hulchrath ertheilter recess, angesicht dießer von der ahn der arcken vornehmender arbeith sich zu enthalten und damit biß zur fernerer churfurstlicher gnädigster Verordnung ein zu halten, seindt verleßen, und weilen in erwehntem recess dem schüzen führer ahnbefohlen mit zuziehung nothigen schutzen im ungehorsambsfall davon abzukehren, so ist der bescheidt, daß entweder einer von Herren burgermeisteren oder ich auff Collen, bey der annoch anhaltender convention statuum zu reijßen hatten gestalten mit Herrn HoffrathDierath zu conferiren, wie und welcher gestalt man sich zu verhalten, umb mit dem baw fortfahren zu mögen.

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