Joannes Hülßer qua angebohrener vormunder deren minderjahrigen Michaelen Hülßer seelig memoriale wegen gehabung einigen nachlaß des rückstandts beij der statt renthcammern ist verleßen, und hierauff Magistratsherren bescheidt, daß supplicant den rückstandt bezahlen und abführen solle.
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