Eintrag 16523. Juni 1738 ferner hat herr bürgermeister Holter referirt ein ehrsamer rath
und denen zu dem endt mitberuffenen gemeindt-
freunden, daß wegen deren nach abgestatteter
relation herren general einnehmervon Geijrim ertzstift annoch uber die [m/60] reichsthaler
auß-
stehender simplen gelderen löblicher landstandenmeinung seijn, daß zu beijbringung
deren
restanten dem kriegscommissario die assig-
nationes gegeben werden sollen die stätte und
gemeinde ahn der negstgelegene militz zu bezahlen
damit nun eine richtigkeit gemacht werde so wohl
uber die hinderständige simpelsgelderen und sonsten auß-
stehende restanten, alß ist der bescheidt, daß in zeith von
acht tagen die alliege collectcettelen mit denen quitungenundt vorräthigen gelderen
eingeliebert werden...
Eintrag 16723. Juni 1738 ahn zukunftigen mittwoch soll der saamen auff
dem newen land außgethan, die gelderen zur
halbscheidt gleich erlegt, die ander halbscheidt termino
remigii kunftig bezahlt, welche aber beij der renthcammerschuldig, ihr theil des bebawten
landts vom saamen in
abschlag der schuldigkeit mit verkauft werden....
Eintrag 16923. Juni 1738 der auff dem aarmen hoff wohnender tochter des
gasthaußmeisterenBorgs kan auß denen sequestrirten
mobilien ein bethgen, pott und tischgen nach vorhin
geschehener taxation außgefolgt werden, warzu dan
die fraw abtißin beij gesteren abgemachter gasthaußes
rechnung ihren consentz bereit gegeben hatt...
Eintrag 17123. Juni 1738 dem letzthin ergangenem decreto soll nachgesehene und
demnegst supplicantinnen näher bescheidt mitgetheilt werden....
Eintrag 17223. Juni 1738 beij dieser extraordinaire rathsversamblung hatt herr...