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  • Eintrag 16523. Juni 1738 ferner hat herr bürgermeister Holter referirt ein ehrsamer rath und denen zu dem endt mitberuffenen gemeindt- freunden, daß wegen deren nach abgestatteter relation herren general einnehmervon Geijrim ertzstift annoch uber die [m/60] reichsthaler auß- stehender simplen gelderen löblicher landstandenmeinung seijn, daß zu beijbringung deren restanten dem kriegscommissario die assig- nationes gegeben werden sollen die stätte und gemeinde ahn der negstgelegene militz zu bezahlen damit nun eine richtigkeit gemacht werde so wohl uber die hinderständige simpelsgelderen und sonsten auß- stehende restanten, alß ist der bescheidt, daß in zeith von acht tagen die alliege collectcettelen mit denen quitungenundt vorräthigen gelderen eingeliebert werden...
  • Eintrag 16723. Juni 1738 ahn zukunftigen mittwoch soll der saamen auff dem newen land außgethan, die gelderen zur halbscheidt gleich erlegt, die ander halbscheidt termino remigii kunftig bezahlt, welche aber beij der renthcammerschuldig, ihr theil des bebawten landts vom saamen in abschlag der schuldigkeit mit verkauft werden....
  • Eintrag 16923. Juni 1738 der auff dem aarmen hoff wohnender tochter des gasthaußmeisterenBorgs kan auß denen sequestrirten mobilien ein bethgen, pott und tischgen nach vorhin geschehener taxation außgefolgt werden, warzu dan die fraw abtißin beij gesteren abgemachter gasthaußes rechnung ihren consentz bereit gegeben hatt...
  • Eintrag 17123. Juni 1738 dem letzthin ergangenem decreto soll nachgesehene und demnegst supplicantinnen näher bescheidt mitgetheilt werden....
  • Eintrag 17223. Juni 1738 beij dieser extraordinaire rathsversamblung hatt herr...