relation
herrCosman
die collectcetteln mit denen gelderen einzuliebern
ferner hat herr bürgermeister Holter referirt ein ehrsamer rath und denen zu dem endt mitberuffenen gemeindtfreunden, daß wegen deren nach abgestatteter relation herren general einnehmervon Geijr im ertzstift annoch uber die wort reichsthaler außstehender simplen gelderen löblicher landstanden meinung seijn, daß zu beijbringung deren restanten dem kriegscommissario die assignationes gegeben werden sollen die stätte und gemeinde ahn der negstgelegene militz zu bezahlen damit nun eine richtigkeit gemacht werde so wohl uber die hinderständige simpelsgelderen und sonsten außstehende restanten, alß ist der bescheidt, daß in zeith von acht tagen die alliege collectcettelen mit denen quitungen undt vorräthigen gelderen eingeliebert werden