per kuhe 10 schilling
dan haben herren bürgermeister statthaltere magistratsherren und denen beruffenen gemeindtsfreunden verbragt, daß weilen die zeith heran kombt, daß das viehe auff die wießen außgetrieben werden solle, den donnerstag vor pfingsten die kuhe außgehen und von jeder mit einschließung des hüthgeldes 10 schillingen zahlt werden, die wieder aber biß darahn das broich vom waßer freij auff die ställe zu halten wären