Einkindschaft zwischen minderjährigen Decker und Eheleuten Klören
Da der Einkindschafts Kontrakt zwischen denen Vormunderen der minterjährigen Sebastianen Decker und den Eheleuten Joannen Klören von H. Burgermeistern
[Nächste Seite]untersucht, von den Vormunderen auch ausdrucklich erklärt worden, daß die Einkindschaft ihren Pflegbefohlenen beßer gethan, als gelaßen wäre, so ist dieselbe von Magistrats wegen bestätigt worden .