Schreibmstr.
Loerick
Die von dem Schreibmeister Loerick übergebene Rechnung soll
einsweilen aus dem Ærario bezalt
werden, mit der Bemerkung gleichwohlan
daß künftig derlei Rechnung ,
[Nächste Seite] welche nicht von dem Stadtrath selbst
veranlaßt worden, nicht passiren
solle .