Bäckerzunft
Auf die gemäßigte Anzeige der Bäckerzunft wird dem Johann Wilhelm Stappen das weitere Backen sofort einzustellen oder das Amt zu erwerben aufgegeben, sodann den Ver- käufern das Weißbrod vor ihrem Hause verkäuflich aus- zustellen verboten, übrigens beschlossen, daß der alte Gebrauch, die Amtsmeister zu wählen, beibehalten werden solle .