Bäckerzunft
Auf die gemäßigte Anzeige der Bäckerzunft wird dem Johann Wilhelm Stappen das weitere Backen sofort einzustellen oder das Amt zu erwerben aufgegeben, sodann den Verkäufern das Weißbrod vor ihrem Hause verkäuflich auszustellen verboten, übrigens beschlossen, daß der alte Gebrauch, die Amtsmeister zu wählen, beibehalten werden solle .