Fuhren Verungluckte Pferd
im gleichen wurde verlesen das g[nädi]gste Befehl in Betref deren noch einzuschickenden Fuhren verzeichnüßen, wenn deren noch mehrere Vorrätig, auch die Bescheinigung deren etwa verunglückten Pferd, worauf decretirt worden und zwar ad 2dem daß wegen dem, dem Wilh. Hoven in Kaiser Königlichen Diensten gefallenen Pferd die Bescheinigung beigebracht werden soll.