Band 38: Eintrag vom  26. April 1793 (Nr. 21)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Fuhren Verungluckte Pferd

im gleichen wurde verlesen das g[nädi]gste Befehl in Betref deren noch einzuschickenden Fuhren verzeichnüßen, wenn deren noch mehrere Vorrätig, auch die Bescheinigung deren etwa verunglückten Pferd, worauf decretirt worden und zwar ad 2dem daß wegen dem, dem Wilh. Hoven in Kaiser Königlichen Diensten gefallenen Pferd die Bescheinigung beigebracht werden soll.