Factoren von den Bordhändleren
Auf gehorsamste Bittschrift deren Facktoren von denen Bordhändleren dahier sollen dieselbe wenn sie vor dem Thor des Nachts die Bord für Dieberei bewahren, und sich einander ablosen, ohne Wachtgeld ein- und außer der Stadt gehen, indeßen aber haben dieselbe
[Nächste Seite]Vom Magistrat einen Schein der Wacht vorzuzeigen, daß sie von denselben zu diesem Ende bestimt sind .