Clemens und Strauch
Auf unterdienstliche Vorstellung und Bitt deren beiden Steif fabrikantenClemens und Strauch ist verlesen, und decretirt worden, daß vermög der Mühlen Verordnung dieselbe an ihrem hier mahlen laßenden Weitzen mehr nicht per Malter zu verliehren haben als 2 Pfund, was aber darüber verliehret, soll ihnen aus der Molter kisten ersetzet werden.