Eheleute Jerres .
Wurde der gegen die Eheleute Jacoben Jerres erlaßener Raumungsbescheid des Stadthaußes vom 2ten vorigen Monats cum executo reproducirt, und da dieselbe diesem in der bestimter monatlicher Frist nicht nachgelebt, so wird denenselben nach eine Zeit von 8 Tagen gestelt, das Hauß alsdan zu raumen, ansonsten aber sie daraus gesetzet werden sollen intim...