Eimeren und Lösch brandgeschirr anzuschaffen
ferner wurde verlesen ein ggstes Befehl vom 15ten dieses, mittels welchem befohlen worden Brandeimeren und Löschgeschirr aus den gemeinen Gelder anzuschaffen, worüber der gefoderte ungste Bericht binnen denen bestimmten 6 Wochen, daß nemlich die Stadt Neuss damit hinlänglich versehen, erstattet werden soll .