Fruchtliefe- rungen von den Commendan- ten ausgeschrie- ben .
auf das g[nädi]gste Rescript vom 12ten dieses, nach welchem von den K.K. Commendanten Fruchtlieferungen ausgeschrieben seyn sollen, soll der gefoderte unt[ertäni]gste Bericht erstattet werden, und die geschehene Aus- schreibungen bemercket werden .