Band 38: Eintrag vom  29. März 1795 (Nr. 700)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Lumpen oder alt Leinwand zu lieferen .

1. um dem zu befürchtenden Papiermangel beizeiten vorzukommen soll vermög von der Zentralverwaltung zu Aachen erlaße- nen Beschlußes jede Haußhaltung des Bönnischen Bezircks ein Pfund Lumpen oder alten Leinwand abzulieferen haben, wornach eine jede Stadtmunicipalitæt und Gemeinde auf dem Lande zu richten haben soll .