Rinder ins Broch
wurde vom Magistrat mit Genehmigung deren Vorsteher beschloßen, daß die Rinder ins Broch getrieben, und daselbst Tag und Nacht verbleiben sollen, die Kühe aber sollen noch zur Zeit in ihren Ställe verbleiben, weil auf den Straßen beständig Soldaten
[Nächste Seite]in der Menge auf- und abgehen, und Karren mit Fourage hinein- und herausgehen .