Band 38: Eintrag vom  9. Mai 1795 (Nr. 708)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Rinder ins Broch

wurde vom Magistrat mit Genehmigung deren Vorsteher beschloßen, daß die Rinder ins Broch getrieben, und daselbst Tag und Nacht verbleiben sollen, die Kühe aber sollen noch zur Zeit in ihren Ställe verbleiben, weil auf den Straßen beständig Soldaten

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in der Menge auf- und abgehen, und Karren mit Fourage hinein- und herausgehen .