Kühe auf die Weide .
auf Anstehen deren Vorsteher ist vom Stadtrath beschloßen worden, daß nunmehro
[Nächste Seite]die Kühe morgen gegen Zahlung eines halben Rth. auf die Weide ausgehen sollen, mit der Warnung, daß derjenige, welcher nicht gleich das Weidgeld zahlen würde, keine Kuhe ausgehen laßen soll .