Band 38: Eintrag vom  20. Mai 1795 (Nr. 710)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Kühe auf die Weide .

auf Anstehen deren Vorsteher ist vom Stadtrath beschloßen worden, daß nunmehro

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die Kühe morgen gegen Zahlung eines halben Rth. auf die Weide ausgehen sollen, mit der Warnung, daß derjenige, welcher nicht gleich das Weidgeld zahlen würde, keine Kuhe ausgehen laßen soll .