Band 38: Eintrag vom  22. Mai 1795 (Nr. 711)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Procession

Nachdem dem Magistrat gestern von dem commandirenden General die Erlaubnüß zur Haltung der heutig-gewöhnlicher auf dem Freitag vor Pfingsten jährlich bestimmter Procession gestattet, und zu Verhütung aller Unordnung von demselben allen seinen Truppen unter Todesstraf anbefohlen worden, keine Excessen zwischen derselben zu begehen, so wurde die Procession ordentlich gehalten, doch weiter nicht, als aus der Pfaarkirch über den Markt, durch den Glockhammer langs die Franziskaner wieder über den Markt nach der Pfaarkirch. Die Hauptwach am Rathhauß hatte mit dem Offizier paradirt, und sobald der Segen mit dem Hochwürden gegeben wurde, fielen die Wach gehabte Soldaten auf die Knie, alle umgestandene Soldaten, welche die Procession zusahen thaden mit entdecktem Haupt das Nemliche. Dem Offizier von der Wach wurde bei H. Burgermeisteren des nachmittags ein Glaß Wein, und der Wach in Stift in der Mannkammer Bier gegeben.