Henrich Reisdorf betr.
Die von Henrich Reisdorf übergebene Rechnungen wurden verlesen, worauf der Stadtrath beschloß, daß derselbe zur Vergeltung der mit seinen Pferden verrichteten Kriegsdiensten in der Zukunft von den ihn treffenden Diensten während 17 Dienstägen befreit bleiben solle und in Betreff der zu vergütenden Fourage foderung die Bons und Scheine gehörig beibringen, ihm die Fuhren wegen überbrachter Kohlen und einem Mühlenstein fort der Post in Betreff des angefischten Dannenbaumes vergütet werden solle, da[s]gegen jene Foderung wegen des angeblich zerbrochenen und reparirten Waagen für unstatthaft zu erklären und er damit abzuweisen seye.