Art.1.
Der Rat bemerkte, daß hier der aktiva Restant aus vorigjähriger Rechnung zu 57 Reichsthaler 17 1/2 Stuber angegeben sei, da derselbe doch, wie aus der Untersuchung jener Rechnung hervorgegangen, sich auf 128 rSr. 57 3/4 Stbr. belaufen müßte. Der Rechnungspflichtige erwiderte, daß bei Abfassung der [gel-?] vorigjährigen Rechnung irgend ein Irrthum begangen worden sein müsse.
Der Rath, mit Vorbehalt für den Rechnungspflichtigen diesen Irrthum aufzusuchen, beschließt, daß vor der Hand jenem die Summe von 71 rSr 39 3/4 Stbr, als zu wenig in Einnahme gebracht, zu Last geschrieben werden sollet.
Cens fonciers & emphitéotiquesArt. 2 bis 21, incl.
Gutgeheißen
Ventes des capitaux placésArt. 22 bis 25 incl.
Gutgeheißen
[Nächste Seite] Canons & fermages des biens & fruits communaux.Art. 26 bis 546 incl.
Gutgeheißen.
Produit des bois communauxArt. 547 bis 559 incl.
Gutgeheißen.
Produit de la vente des denrées.Art. 551 bis 552 incl.
Gutgeheißen.
Produit des centimes additionnelsArt. 553.
Der Rath fand es auffallend, daß unter dieser Rubrik der Ertrag des der Stadtzukommenden Antheils an dem Betrage der Patent-Gebühren, Straf-Gelder [etc ?] nicht eingebracht sei.
Der Rechnungspflichtige erwiderte, daß ihm von jenen Gefällen nicht bekant gewesen, vielweniger einiges eingekommen sei.
Zweites Kapitel Recette extraordinaire en numeraire Objets diversArt. 554 bis 628 incl.
Gutgeheißen
Drittes Kapitel Recette en denréesArt. 629 bis 635 incl.
Gutgeheißen
[Nächste Seite]