wird beschlossen, daß den aus französischen Diensten Rückgekehrten, welche in Cleve zum Militair Dienst von neuem wieder bestimt werden, und keine Unterstüzung von ihrer Familie haben, zur Anschaffung einiger Nothwendigkeiten jedem eine Zulage von 20 francs gemacht werden soll.
Auf die vom Bürgermeister gemachte Vorstellung, daß er nach mündlich getroffener Verabredung mit dem Herrn Kreis Director den Stadtrath habe zusammen berufen lassen, dessen Gutachten zu vernehmen, ob er es nicht billig fände, daß den aus ehemalig - französischen Militair Diensten rückgekehrten Indviduen, welche von neuem wieder zum Militairdienst aufgefordert sind, und Von Seiten ihrer Familie auf keine Unterstüzung rechnen können, zur Anschaffung einiger Nothwendigkeiten, aus der städtischen Casse eine kleine Zuzahlung an Geld gemacht würde, ware derselben in so weit einstimmig, daß denjenigen, welche aus der unbemittelten Klasse das Loos treffen würde, unter den tapfern Vaterlandes Vertheidigern aufgenommen zu werden, in Rücksicht ihres ruhig - und friedfertigen
[Nächste Seite] Betragens während gegenwärtig-krittischem Zeitpunkt, aus städtischen Einkünften jedem der Betrag von zwanzig francs ausbezahlt werden sollte und haben nach gegeschehener Vorlesung auf dem Original unterzeichnet. So geschehen zu Neuß, Tag, Monath und Jahr wie oben.