Band 41 - Einträge

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86 Einträge

  • Eintrag 1

    Den Vorschlag von drei Individuen für den städtischen Empfang betreffend.

  • Eintrag 214. Mai 1814

    Den Billet Fuß betreffend.

  • Eintrag 3

    Beratschlagung ob, und aus welchen Gründen Herr Loerick der Comunal Empfängers Stelle zu entlassen.

  • Eintrag 416. Mai 1814

    Friedrich Wirichs wird als Kohlmesser angestellt.

  • Eintrag 54. Juni 1814

    2 von den Stadt Neuhs zu stellende Pferde, sollen auf Kosten der Gemeinde durch Entepreneurs geliefert werden

  • Eintrag 64. Juni 1814 Eides Leistung des Stadtempfängers Herrn Joseph Holter.
  • Eintrag 726. Oktober 1814

    Die von dem Verkauf der städtischen Güter eingegangen und noch einzugehende Gelder sollen zur Tilgung der alten Schulden verwendet werden.

  • Eintrag 824. Januar 1815

    56 francs 10 Centimes betreffend welche unter die hagelbeschädigte vertheilt werden sollen.

  • Eintrag 931. Januar 1815

    Die Anlegung eines Magazins von einigen tausend Rationen Fourage betreffend weil das eingefallene Eis den Uebergang der Cavallerie über den Rhein hindern dürften.

  • Eintrag 1031. Januar 1815

    Den Verkauf der Rathhaus Scheune betreffend.

  • Eintrag 1111. Februar 1815

    Einen Zusatz betreffend der dem Lutherischen Prediger für sich und seine Kirche bewilligst ward.

  • Eintrag 123. März 1815

    Beschluß über die bei einem hohen General Gouvernement rücksichtlich des Gehalts der Professoren des Collegiums von Neuhs, vom Herrn Director übergeben Vorstellung.

    N. 2.

  • Eintrag 1322. März 1815

    Die Klage der im Neuhs Broich wohnenden betreffend daß herrn Jordans durch Ausrottung dieses Broichs Ihnen den Schweidgang benommen, wie auf einen Vergleich den Herr Jordans das angekauften Broichs halber machet

  • Eintrag 1412. März 1815

    Beschluß, zufolge welchem es einstweilen bei dem bestimmten Gehalt des PolizeiCommisair sein Verbleiben haben soll.

  • Eintrag 1523. März 1815

    Auf den Fall soll die Stadt die von Herrn Sohmann angekauften Walkmühle einzuziehen, von einem hohen Gouvernement die Erlaubniße erhalten würde, so sollen die von Herrn Sohmann in selben gemachte Reparaturen demselben nach vorhergeschehener Abschäzung vergütet worden.

  • Eintrag 1623. März 1815

    Die unter der französischen Regierung zwischen der Verwaltung, und Peter Kallen Müller in Neuß der Niederpforter Mühle wegen getroffenen Uebereinkunft wird von dem Munizipalrath bestätigt.

  • Eintrag 1723. März 1815

    wird beschlossen, den Vicarien der Pfarrkiche 600 francs die 2. Hälfte des Gehalts vom Jahr 1814 auszuzahlen zu lassen, und Ihnen fürs laufende Jahr die Summe von 1200 francs zuzuerkennen.

  • Eintrag 181. April 1815

    wird beschlossen, daß den aus französischen Diensten Rückgekehrten, welche in Cleve zum Militair Dienst von neuem wieder bestimt werden, und keine Unterstüzung von ihrer Familie haben, zur Anschaffung einiger Nothwendigkeiten jedem eine Zulage von 20 francs gemacht werden soll.

  • Eintrag 1912. April 1815

    Die Eides Leistung der in der Gemeinde Neuß gebohren Franzosen betreffend, keine comunication irgend einer Art mit Frankreich zu unterhalten. p p p.

  • Eintrag 2012. Mai 1815

    Dem Polizei Commissair wird für Jahr 1814 ein Gratification von 200 Francs zuerkannt.

  • Eintrag 2112. Mai 1815

    wurde beschlossen, das zur Anschaffung des Frucht und Fourage Quantums, welches die Stadt in die königliche Magaziene zu liefern hat, eine Summe von 12000 francs aus den von den verkauften städtischen Gütern eingegangenen Geldern einstweilen genommen, und aus den Geldern, die von die von den sechs Millionen eingehen werden, wieder ersetzt werden sollen.

  • Eintrag 226. Juli 1815

    Wurde dahin gestimmt das Antheil, welches die Gemeinde Neuß an der durch eine Verfügung des Herrn General Gouvernements ausgeschriebenen Pferde Lieferung zu stellen hat durch das Gouvernement stellen zu lassen

  • Eintrag 232. August 1815

    Wurde beschlossen die kleine Mühle am Oberthor als Oel-am Oberthor als Oelmühlemühle an selber eine Fell- zu verpfachten, und den Anpfächter zugleich zu verbinden, an selber eine FellMühle auf seine Kosten anzulegen.

  • Eintrag 242. August 1815

    Wird beschloßen, daß die Universität von Bonn mit ihrer Forderung, welche diese seit 28 Jahren von der Stadt gut hat, abgewiesen werde.

  • Eintrag 252. August 1815

    Anton Hüsgen Rothgärber in Neuß trägt drauf an, einen Garten in Erbpfacht zu erhalten

  • Eintrag 262. August 1815

    Anton Hüsgen

  • Eintrag 272. August 1815

    Tillmann Schlösser

  • Eintrag 282. August 1815

    Johann Peter Kallen

  • Eintrag 295. August 1815

    Dem Anton Hüsgen wird ein Garten in Erbpfacht gegeben, weil er eine Rothgärberei in fellen anlegen will.

  • Eintrag 305. August 1815

    Der Stadt-Rath fande billig, daß dem Maurermeister sein nachträgliches Guthaben von 340 francs an dem hiesigen Arresthause vergütet werde.

  • Eintrag 3129. September 1815

    Wurde beschlossen daß der Park Dienst durch Entreprise forthin betrieben und der dafür zu entrichtende Preiß nach dem Fuße der direkten Steuern aufgebracht werden soll

  • Eintrag 326. November 1815

    Wurde beschloßen die Hupperz Lach öffentlich zu versteiger und und in Erbpacht zu geben.

  • Eintrag 3312. Dezember 1815

    Wurde beschlossen die am 10. Februar 1808 liquidirte Schulden.

  • Eintrag 3418. Dezember 1815

    um unter dem Vorsitz, des Herrn Cantons Commihsair, , und in Beiseyn des Herrn Oberförster , über die von der Forst-Behörde vorgeschlagenen Bepflanzung, des Neußer Bruches und der Morgen Stern Heide zu berathschlagen. Derselbe hat dafür mit dem Herrn Oberförster die Vereinbahrung getroffen, daß besagter Bruch mit Weiden bepflanzt und gedachte Heide mit Kiefern besäet werden solln.

    Worüber Gegenwärtiges abgefaßt und auf dem Original unterzeichnet worden.

    So geschehen Neuß, Tag, Monath und Jahr wie oben.

  • Eintrag 359. Januar 1816

    Die DemobilmachungDebomilmachung der Truppen und Demobilwerdende Pferde betreffend welche Seine Majestät der König dem Lande zu schenken geruhet.

  • Eintrag 369. Januar 1816

    Die Jagd Verpachtung betreffend

  • Eintrag 379. Januar 1816

    Bäcker in Neuß wurde zum Frucht Meßer ernannt

  • Eintrag 3814. Februar 1816

    Das von Herrn Jordans angekaufte Dammer höfgen wird beschlossen zu reklamiren

  • Eintrag 3914. Februar 1816

    Wird beschlossen daß der Adjunct beim General Gouvernements die Erlaubnise nachsehen solle den Herrn Jordans wegen dem von der Stadt Neuhs angekauften Theil des Neußer Broichs vor Gericht zu belangen.

  • Eintrag 407. Mai 1816

    Einrichtung der Gericht Stätte

  • Eintrag 4116. Mai 1816

    Foderung des Schul Fonds an der Stadt Neuß

  • Eintrag 427. Mai 1816

    Verpachtung der Wind Mühle

  • Eintrag 4311. Juni 1816

    Ankauf des Dammer Höfgen.

  • Eintrag 4425. September 1816

    Dem heute versammelten Stadtrath, namentlich den Herrn Momm Bürgermeister Johann Peter Rottels , Johann Wilhelm LoosenPeter Reinarz, Peter Broix Gabriel, Andreas Lelièvre, Johann von Weed, Caspar Nepes , Andreas Bircken, Anton Ingmanns, Caspar Zimmermann , Henrich Hupperz, Peter Bircken Stadträthe

    übergab der RentmeisterHolter eine Bittschrift worinn er auf Erhöhung des Gehalts, und Bewilligung einer Gratification wegen der beim Empfang häufigere Arbeiten anträgt. Der Stadtrath räumt ein, daß dem städtischen Rentmeister durch die Uebertragung des von dem Domainen Rendanten Decker geführten Empfangs der Comunal Einkünfte , und durch die Ausbezalung der liquidirten Schulden ein größerer Theil Arbeit zugewachsen ist, welches bei der Feststellung des Gehalts nicht vorauszusehen war; er sieht die Billigkeit ein, daß demselben dafür eine Gratification bewilligt werde, und bestimmt dieselbe auf 200 francs für jedes der Jahre 1814 und 1815, deren Betrag mit vierhundert francs in das Büdjet pro 1816 aufgenommen werden soll.

    So geschehen Neuß wie vor

  • Eintrag 4530. September 1816

    Dem Wunsche des Stadtrathes und mehrerer Einwohner gemäß hatte der Bürgermeister bei der Beabsichtigung der Abbrechung des Rhein-Thores durch den Geometer einen ungefähren Anschlag der daraus entstehenden Kosten, und der Stadt zu Theil werden Materialien, entwerfen lassen, und legte demselben vor in der heutigen Versammlung dem Stadtrath zur Einsicht und Berathung.

    Der Stadtrath hat hierauf In Erwägung daß das in Rede stehende Rheinthor ein Eigenthum der Stadt ist, und ohne allen Vortheil für dieselbe öde und leer stehe;

    Daß dasselbe wegen seines beschränkten Raumes die Passage ungemein erschwert, und dieses Hinderniß umso eher erschwert werden möchte, der täglich eine Menge Fuhren durch dieses Thor passieren muß, weil vor demselben ein bedeutender Handel mit Stein-Kohlen Brettern etc getrieben wird,

    In Erwägung, daß das Durchfahren mit Pferden und Fuhren unter dem fraglichen Thore bei Winters Zeiten sogar mit Gefahr verbunden ist, indem dieselbst wegen des geringen Wasser Ablaufs der ganze Boden oft mit Eis bedeckt ist.

    In Erwägung, daß die erfolgende Abbrechung vieles zur Verschönerung der Stadt beiträgt, und daher von der gesammten Bürgerschaft allerseitig gewünscht wird; daß die Sicherheit der Stadt dadurch dennoch nicht gefährdet werde, indem das äußere Thor stehen bleiben soll,

    In ferner Erwägung, daß nach dem anliegenden Anschlag des Geometer Hermkes die Materialien um 654 francs 43 Centimes mehr als die Kosten des Abbrechens betragen, folgenden einstimmigen Beschluß genommen

    1. das Rheinthor soll abgebrochen, 2. die hieran nöthigen Arbeiten öffentlich in Entreprise gegeben werden 3. das Plus, welches die Materialien über die Kosten der Abbrechung betragen, zu Günsten des städtischen Aerarii in die Einnahme des Budget von 1817 gebracht und 4. das gegenwärtige Protokoll der hohen Regierung zur Genehmigung vorgelegt werden.

  • Eintrag 4630. September 1816

    Bei der heutigen Versammlung legte der Bürgermeister dem StadtRath eine Vorstellung des ehemaligen Steuereinnehmers vor, worinn derselbe darauf anträgt, von der Zalung der ihm laut Liquidations Protokoll vom 10. Februar 1808 zu Last gelegten 465 francs 56 Centimes befreit zu bleiben, oder, im Falle er hierzu angehalten werden möchte, um einen 5Jährigen Termin zur Abtragung jener Summe bittet.

    Nachdem der Stadtrath von der Vorstellung Einsicht genommen, und der Bürgermeister eröffnet hatte, daß der Reclamant sich früher bereits dieses Gegenstandes wegen an die Landrathliche Behörde gewendet hätte, von dieser aber abgewiesen worden wäre erklärte der Gemeinde-Rath folgendes:

    Reclamant kann keineswegs von der ZalungsVerbindlichkeit frei gesprochen werde, vielmehr muß es bei der Verfügung der landrathlichen Behörde sein Bewenden halten. Da derselbe FamilienVater ist, mehrere Kinder hat und es ihm schwer fallen würde, die Zalung auf einmal zu leisten, so wird die begehrte 5jährige Frist in der

  • Eintrag 4730. September 1816

    Nachdem der Bürgermeister dem heute versammelten Stadtrath, die durch den Landräthlichen Herrn Commissarius erhaltene hohe Regierungs-Verfügung vom 9. September dieses Jahres mitgetheilt hatte, gab der Stadtrath folgende Erklärung:

    Die Ausbezalung der Gemeinde Schulden aus den Kaufgeldern der unter französischer Herrschaft veräußerten Gemeinde Güter geschah auf die Autorisation des vormaligen Gouvernements Commissariats im RoerDepartement vom 30. November 1815. wie es das anliegende Rescript des Kreis Directors von Crefeld ausweiset.

    Die Schulden wurden im Jahr 1808

    Ueber die vorstehende Erklärung wurde das gegenwärtige Protokoll aufgenommen und unterschrieben.

  • Eintrag 487. Oktober 1816

    Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung mit Vorlesung eines Schreiben der Erben Mayer zu Paderborn worinn dieselben bei der Königlichen Hochlöblichen Regierung zu Düsseldorf mit der Bitte einkommen der Stadt Neuß die Autorisation zur Zalung eines Capitals von 400 Goldgülden, und der rückständigen Zinsen zu erteilen.

    Der hierauf auf gutachtliche Meinung gefragte Stadtrath erklärte sich folgender Maßen: In den Jahren 1497 und 1498 nahm die Stadt Neuhs gemäß dem beiliegenden durch den

    Nach dem Kaiserlichen Decrete vom 21. August 1810 worinn es heißt, daß die Gemeinden von allen an aufgehoben geistliche Corporationen und sonstige Wohltätigkeits Stiftung gemachten Schulden entleiden sind, hat die Voglianische Stiftung alle ihre Rechte auf Befriedigung verloren.

    Auf die Rente konnten nach der Meinung des Stadtrathes nicht mehr als 400 Reichtaler aufgenommen werden, indem die Stadt dafür auch nicht mehr als 16 Reichtaler 80 Albes leicht bis 3jährliche Zinsen bis 1793 einschließlich entrichtete und scheinen die Erben Meyer aus diesem Grunde keinen Anspruch auf die fordernden 200 Reichthaler zu haben.

  • Eintrag 4920. Oktober 1816

    Der Bürgermeister begann damit, eine von dem Städtichen RenntmeisterHolter an den Landrathlichen Herrn Commissariusvon Bol schwing - gerichtete Vorstellung um Erhöhung seines Gehalts, und des letztern Verfügung auf diese Petition, den anwesenden Stadträthen vorzulesen, und lud dieselben dann ein ihre Meinung an Tag zu legen, in wie weit dem Gesuche deferirt werden möchte.

    Der Stadtrath hat hierauf, nach reifer Ueberlegung beschlossen daß über die Bitte des Supplicanten für den Augenblick nichts zu entscheiden seye, daß derselbe aber beim Rechnungs Lage für 1816 seine im Laufe des Jahres gehabte Arbeiten dem Stadtrathe vorlegen möchte und nach deren Maasregabe dann seinem Gesuche willfahren werden solle

    Neuß wie vor.

    Folgen die Unterschriften

  • Eintrag 5010. Februar 1817

    Dem heute, mit der Genehmigung der königlichen Hochlöblichen Regierung de dato Düsseldorf anno posteriore zu einer außerordentlichen Sizung zusammengetretenen Stadtrath wurde die Vorstellung der Erben Meyer zu derborn vom 22. November vorigen Jahres und die darauf erfolgte Verfügung des Königlichen Regierung durch den Bürgermeister zur Einsicht, und Beratung vorgelegt.

    Der Stadtrath giebt hierauf die Erklärung, daß er unbekannt mit dem alten Münzfuße, sich nicht darüber einlassen kann, aber mit den Erben Meyern eingesandten, durch den Münzrath und Münzmeister Bunsen zu Frankfurt aufgestellten Berechnung, seine Richtigkeit habe oder nicht, daß aber nach seinem Dafür Halten die beiden Erbrennten, von 200 Goldgülden jede keinen größere Werth als 420, hiesige Reichsthaler haben könne, indem dafür mich den abschriftlichen anliegenden Quittungen nie mehr, denn 16 Reichthaler 48 Stüber oder 80 Albus, oder 56 Gulden cölnischen Interessen zu 4 Prozent bezahlt worden seyen welche 56 Gulden cölnisch mit den 16 Reichthaler 48 Stüber oder 80 Albus einen und denselben Gehalt hätten. Geschehen Neuß wie vor.

  • Eintrag 5110. Februar 1817

    Der landrathliche Commissarius Herr von Bolschwing hatte mittelst Rescriptes vom 3. Februar courant angezeigt daß er den Polizei Commissair Peters auf eine Bittschrift desselben zu einem Gehalte von 400 Thaler Berliner Courant der Königlichen Hochlöblöblichen Regierung vorgeschlagen hätte, und daß diese zur Berathung über diesen Gegenstand durch eine Verfügung vom 30. Januar eine außerordentliche Zusammentretung des Stadtrathes genehmiget hätte.

    Dem zufolge war der Stadtrath auf heute den neunzehnten Februar eintausend achthundert und siebzehn zu einer Sizung eingeladen worden. Es waren dabei zugegen: Die Herren Bürgermeister und Präsident, Johann Peter Rottels, Jacob Schwann Gabriel, von Weed, Jacob Broix, Mathias He semann- , Caspar Louward, Johann Wilhelm Loosen,Peter Reinartz, Ingmanns, Friederich Koch, Quirin Hütten, Heinz Huppertz , Joseph Flemmings, Peter Anton Broix , Bernard Kallen, Peter Joseph Schramm , Johann Breuer, Johann Georg

    Nachdem der Stadtrath von dem erwähnten Rescripte des Landrathlichen Herrn Commissarius Einsicht genommen hatte, zog derselbe in Erwägung daß mit Gewißheit voraus zusehende Bedeutenheit des diesjährigen Gemeinde Ausgaben, eine Vermehrung derselben durchaus nicht gestatten dürfe, und beschloß daher mit einen einstimmigen Ausspruche daß die vorgeschlagene Gehalts Erhöhung nicht statt finden könne; es vielmehr bei dem nummehrigen Gehalte des Polizei Commissaire sein Bewenden halten müße.

  • Eintrag 5220. Juni 1817

    Mit der Genehmigung einer Königlichen Hochlöblichen Regierung , trat heute heute der StadtRath von Neuß, zu einer außerodentlichen Sitzung zusammen, wobei die nebenbemerkten Herrn gegenwärtig waren.

    Der Bürgermeister legte demselben, sowohl, die Verfügung des hohen Ministerium des Inneren vom 28. März als auch jene der hochloblichen Regierung zu Düsseldorf vom 12. April die Forderung der Voglianischen Stiftung betreffend, mit dem Ersuchen vor, seine Meinung darüber an Tag zu legen, ob er noch immer wie früher Sinnes seye, jene Forderung anzuerkennen und abzutragen, wenn die Oberbehörde dazu ihre Genehmigung erteilte.

    Die fragliche Forderung unter Vorbehalt der höheren Genehmigung früher anerkannt zu haben kann der Stadtrath nicht in Abrede stellen. Was denselben hierzu bewogen hat, war teils die Vermuthung, daß eine Aufhebung

    Neuß wie vor.

  • Eintrag 5328. August 1817

    Der mit Genehmigung des HerrnLandraths von Bolschwing, am heutigen Tag versammelte Stadtrath, um über die Vorstellung der hiesigen Kapläne, welche auf die Erhöhung ihres Gehaltes bis zu 900 francs angetragen haben, sein Gutachten zu geben, hält dafür, daß diesem Gesuche für das laufende Jahr um so weniger zu willfahren seye, weil das Gehalt in dem diesjährigen Büdjet schon von dreihun= dert auf fünfhundert Franken wäre erhöhet worden, und die Capläne selbst nach ihren früheren Aussagen mit dieser Besoldung vollkommen zufrieden zu seyen vorgegeben haben.

    Neuß wie vor.

  • Eintrag 5420. September 1817

    Der heute zur Prüfung der Städtischen Rechnung von 1816. versammelte Stadtrath, hat das derselbe unter N. 4. beigelegte Verzeichniß des Rentmeisters über die Rückstände der gewöhnlichen Zahlungen zur Hand genommen und gefunden, daß:

    1. Der in demselben einmal mit 14 francs 94 Centimes und einmal mit 19 francs aufgeführte Cristian Breuer diesen Rückstand unmöglich bezahlen könne, weil derselbe gänzlich verarmt ist und sogar von der Wohltätigkeits Commission unterstützt werden muß.

    2. Daß von der einmal mit 27 francs, eimal mit 13 francs 50 Centimes aufgeführte Jacob Certereau eben so wenig etwas zu erhalten seyn wird, indem derselbe beim Abzug der Franzosen als ehemaliger französischer Douanier die hiesigen Landen verlassen hat, und nicht wieder erschienen ist.

    3. Daß die mit 10 francs aufgeführte, Wittwe Joh. Mange sich in einer gleichen gänzlichen Zalungs Unmöglichkeit befinde dieselbe in den dürftigsten Umständen lebt, und von der Wohlthätigkeits Anstalt unterhalten werden muß; daß aber die übrigen in diesem Verzeichniß namentlich aufgeführten Debitoren Michel Simons , Wilhelm Fuchs, Peter Esch, Peter Wilhelm Klein , Wittwe Strauch noch zahlungsfähig sind.

    Der Stadtrath trägt darauf an, daß die ersteren Schulden gänzlich niedergeschlagen werden, indem selbst eine gerichtliche Einforderung nichts fruchten und die Stadt nur auf Kosten führen würde. Die zweiteren müssen aber nach der Meinung des Stadrathes eingetrieben und dazu den Rendanten die nöthigen Befehle ertheilt werden.

    Allso geschehen, Neuß, Tag, Monat und Jahr wie oben .

    folgen die Unterschriften

  • Eintrag 5520. September 1817

    Am heutigen Tage versammelte sich auf die Verfügung einer hochlöblichen Regierung vom 4. May dieses Jahres der StadtRath von Neuß um sein Gutachten darüber zu geben wie die öden Gemeinde Plätze am vortheilhaftesten zu benutzen wären.

    Die öden Gemeinde Plätze dieser Stadt sich 1° Die Morgenstern Heide 2° Das Neußer BroichDie Lach

    Der Stadtrath hält dafür daß wegen der

    DaßNeußer Broich wird gegenwärtig und seit langer Zeit schon, von den in der Nähe wohnenden Einwohnern zur Viehweide benutzt. Weil diese Leute fast alle arm sich befinden, und hierin einen Haupt Nahrungszweig finden, so wünscht der Stadtrath daß dies Verhältniß einsweilen fortbestehe. Derselbe trägt daher darauf an, daß Eine hochlöbliche Königliche Regierung ein solches Hochgefällig genehmigen möge.

    Hinsichtlich der Lach ist der Stadtrath der Meinung daß dieselbe parzellenweise verkauft werde, auf welchem Wege der Stadtrath das beste Einkommen dafür verspricht.

    Neuß wie vor.

  • Eintrag 5626. September 1817

    Mit der Genehmigung des HerrnLandrath von Bolschwing trat heute der Stadtrath Neuß zusammen, um seine Meinung darüber an Tag zu legen, an

  • Eintrag 571. Dezember 1817

    Dem Stadtrathe, welcher auf die Verfügung des Hochlöblichen Landrath von Bolschwing de dato den 25. October anno curantis. heute versammelt war trug der Bürgermeister Momm vor, daß die Hospitals-Commission die Absicht habe, einen ihr zugehörigen Busch von einem Flächen Inhalte von 32 Morgen, welcher bei seiner gegenwärtigen Benutzung als Schlagholz zu wenig eintrage, rotten urbar machen und

    Nach reiflicher Ueberlegung war der Stadtrath der Meinung daß der gewöhnliche Ertrag dieses Busches von 12 ad 15 francs für den so großen Flächen Raum allerdings zu unbedeutend seye, und die Rottung wovon sich mit Gewißheit ein weit mehreres erwarten lasse, besonders bei dem Umstande zu einer besseren Holz Bepflanzung gar nicht geeignet ist, sehr zu wünschen wäre.

    Der Stadtrath giebt daher seiner Seits die Zustimmung zu dieser Ausführung weil dadurch für das Hospital eine Vermehrung der Einkünfte erlangt wird, derselbe bittet daher eine Hochlöbliche Königliche Regierung die Rottung ebenfalls hochgefällig genehmigen zu wollen.

  • Eintrag 584. Dezember 1817

    In der heutigen Versammlung des Stadtrathes wurde die Verfügung des HochlöblichenLandrath von Bolschwing vom 26. November courantdie verlangten Zuschüssen zu den Servis Sätzen der hier garnisonirenden und Feldwebel der Landwehr betreffend vorgelesen.

    Der Stadtrath ist der Meinung, daß die Servis Sätze für die Städte zweiter Klasse, welche hier liquidirt werden, zwar nicht hinreichend seyen, den Servis Berechtigten in der hiesigen Stadt die betreffenden Quartier Bedürfnisse nebst Heitzung und Beleuchtung zu verschaffen, daß dies aber doch geschehen könne, wenn dieselben so viel Servis bezögen, als in den Städten erster Klasse ausgeworfen ist.

    Den Offizieren, so wie auch den Feldwebeln und dem im gleichen Range stehenden Wachtmeister wäre daher nach dem dafür Halten des StadtRathes derjenige Zuschuß zu bewilligen, den

  • Eintrag 5929. Dezember 1817

    Der Stadtrath von Neuß auf höhere Genehmigung versammelt, um sein Gutachten darüber zu geben, welchen den Isräelitischen Handelsleute in Folge des Dekrets vom 17. März 1808, das Patent zu bewilligen und welchem es zu verweigern wäre, ist der Meinung, daß den hier wohnenden Jüdischen Handelsleuten, Jonas Wihl, Samuel Pollitz , Philipp Stern, Samuel Frank, David Vaseri Grosmann , da denselben nicht erwiesen werden könne, sich dem Wucher oder neuer unerlaubten Schacherei ergeben zu haben, die Patente zu bewilligen wären, insofern das Consistorium ihnen ebenfalls das erforderliche

  • Eintrag 6024. Januar 1818

    In Gefolge Verfügung einer Hochlöblichen Königlichen Regierung vom 5. dieses Monats wurde heute der Stadtrath versammelt um über die Verwendung der in der hiesigen Comunal Casse rentlos vorliegenden, von verkauften Gemeinden Gütern herrührenden Summen von mehr denn 45000 francs, sein Gutachten zu geben.

    Der Stadtrath, nach dem ihm von dem desfallsigen Schreiben des Herr Landraths Einsicht gegeben worden war, erklärt, er habe bereits in seiner heutigen Äußerung, über die Schulden der Stadt den Vorschlag gemacht, den sich auf 18745 francs 80 1/2 Centimes belaufenden Betrag derselben, aus jenen Geldern zu tilgen, so wie auch wegen Abmachung der alten Capital Schuld Arrangements mit den Creditoren zu versuchen, und die dazu benöthigten Summen aus jenen Geldern herzunehmen; ferner würde binnen kurzer, ein Antrag zur Erbauung einer neuen Schule von ihm eingereicht werden, welche Arbeit noch mit dem Früh-Jahre begonnen, und der Stadt 20,000 ad 24,000 francs Kosten verursachen würde, beinebens erfordern auch der Aufwand an Arbeits-Lohn für die Fluthschleuse vor dem Oberthor , eine nicht unbedeutende Summe, welche so wie die vorige Ausgabe

    Da der Stadrath der Genehmigung seines Antrages wegen der Schulden bald entgegen sehen zu können hoft, und dieser Gegenstand, nebst der nothwendigen Auslage für die Schule und Schleuse mehr noch als die 45000 francs verschlingen wird, so wird Eine Hochlöbliche Königliche Regierung die Ueberzeugung erhalten, daß die 45000 francs nicht nutzlos da liegen bleiben werden, und eine Aussetzung derselben auf Interessen, für eine so kurze Frist, wie es die Umstände nur erlauben, nicht zweckmäßig seyn würde.

    Über die Verwendung der sonst vorräthigen Gelder behält sich der Stadtrath die Vorschläge bei den ge= wöhnlichen Sitzungen vor.

    Neuß wie oben

    Folgen die Unterschriften.

  • Eintrag 6121. März 1818

    In der heutigen Sitzung wurde dem StadtRathe der von dem Bau-ConductorWalger zu Düsseldorf angefertigte Plan und KostenAnschlag zur Erbauung eines neuen Schulhauses vor gelegt. Der Bürgermeister macht den Vorschlag, daß aus der Mitte des Stadtrathes eine Commission ernannt werde, um jenen Kosten-Anschlag und Plan, genau zu untersuchen und zu prüfen, und dann in der nächsten Versammlung darüber vorzutragen.

    Dieser Vorschlag wird beifällig angenommen, und der Stadtrath wählt zu der Commission die Herren: Johann Gregor Elfes, Quirin Alois Hütten, Peter Bircken, Peter Joseph Schramm , Peter Anton Broix, Johann Wilhelm Loosen, welche Wahl von den vorbesagten Herren acceptirt wird.

  • Eintrag 6221. März 1818

    Der heute auf eine Verfügung des Herrn Landrathen vom neunten März laufenden Jahres versammelte Stadtrath, um sein Gutachten über die Einrichtung eines Platzes zur Turrübung, über das an den HerrnWethsky zu verabreichende Honorar und die übrigen zur Einrichtung des Platzes und Anschaffung der erforderlichen Gerätschaften nöthigen Kosten abzugeben, ist der Meinung daß die Turrübung einsweilen noch nicht in hiesiger Gemeinde eingeführt werden, aus dem Grunde weil die Nutzlichkeit dieser Übung noch nicht hinlänglich durch gründliche Schriften bewiesen ist: Sollte dieses zur Zeit der Falle seyn, so hält sich der Stadtrath die fernere Berathung über diesen Gegenstand vor.

  • Eintrag 6321. März 1818

    In Gefolge Landräthlicher Verfügung vom 2. März dieses Jahres wurde heut der Stadtrath versammelt, um sein Gutachten darüber zu geben, ob es nützlich oder nachteilig für das Interesse der Stadt seye, daß dem Rothgerber , der bisher in Pacht gehabte Garten in Erbpacht gegeben würde.

    Der Stadtrath hält dafür, daß von diesem Garten wohl auf keinem Fall ein größerer Ertrag als die von dem p Joseph Wieler angebotenen eilf francs, zu erwarten stände, die Übertragung in Erbpacht mithin allerdings vorteilhaft und zum Nutzen der Stadt wünschenswert wäre, und er trägt also auf diese Übertragung in Erbpacht an, besonders da der p Joseph Wieler in der Meinung er besitze den Garten wirklich in Erbpacht eine kostspielige Anlage gemacht

    Neuß wie vor. Folgen die Unterschriften.

  • Eintrag 6426. März 1818

    Nach der gestern gemäß Auftrag genommenen Besichtigung verschiedener der Gemeinde Neuß gehörigen Grundstücke, ist in Rücksicht, daß der größte Teil der Gränzen dieser Stücken unregelmäßig befunden worden, dahin der Beschluß gefaßt worden, daß die Eigenthümer der anschließenden Grundstücke abgeladen und die Gränzen vorläufig berichtigt worden, ehe zur Verpachtung, wenn dieselbe für nutzlich anerkannt wird, geschritten werden könne

  • Eintrag 6527. März 1818

    In Gefolg Auftrag des Stadtrathes verfügten wir uns heute den sieben und zwanzigsten März ein tausend acht hundert achtzehn an die vorm Hamthor gelegene Gemeinde Lach zur Untersuchung der eingeloffenen Klage, daß die Gränzen derselben von einigen anschließenden Grund-Eigenthümer sollten überschritten seyn.

    An Ort und Stelle eintreffend überzeigten wir

    Hier sahen wir die Gränzen derselben durchs Abpflügen verschiedener Angränzenden ebenfalls geschmälert. Wir tragen daher darauf an, um das Gemeinde Eigenthum zu schützen und allem ferneren Unfuge vorzubeugen Eigenthümer worunter, vorzüglich die Wittwe Jacob Kamper, Simon Rösgen, Kallen und Dülken gehören, abladen sie auf die rechtmäßigen Gränzen zurückweisen und solche in ihrer GegenwartGegewart durch Gränzsteine festsetzen zu lassen; zugleich dann dem Herrn Kallen die Nothwendigkeit des obgemeldten Grabens vorzustellen, und von seinem

  • Eintrag 6611. April 1818

    Der Stadtrath versammelt, um sich auf den Antrag des Herrn Bürgermeisters um sich zu berathen, ob die der Gemeinde gehörigen öde liegenden Plätze zu verpachten wären, ist nach Einsicht der von den dazu benannten Deputirten Verbalprozessen, worinn es heißt, daß verschiedene Plätze als die Lache vorm Hammthor, jene vorm Oberthor, sowohl die große als die kleine Lache und auch ein Theil der Schaafsweiden abzupfählen und die Gränzen zu berichtigen um sie verpachten zu können einstimmig der

  • Eintrag 6715. April 1818

    Dem auf die Landräthliche Verfügung vom 7. April courant heute versammelten Stadtrathe trug der Bürgermeister vor, ob es bei der bevorstehenden Verpachtung der Gemeinde-Jagd nicht wünschenswerth erschiene, die Gemeinde-Jagd in mehrere Distrikte in Pacht auszusetzen.

    Dieser Vorschlag fand in jeder Hinsicht Beifall indem dadurch eines Teils das Vergnügen der Jagd Liebhaber befördert würde, und fürs andere auch ein größeres Pacht Quantum zum Vorteil der Gemeinde Casse zu erwarten stände.

    Der erste soll begreifen alle zwischen Rheinthor und Hammthor gelegenen zur Bürgermeisterei Neuss gehörigen Grundstücke. Die Gränze bildet rechts der Erftfluß, links der Canal bis an die Brücke worüber der Weg nach Büttgen und Glehn führt die Scheidung macht der Weg vom Hamthore bis an den Canal.

    Der zweite Teil begreift alle zwischen dem Hammthor und der Aachener Straße wie sie neu angelegt werden wird gelegenen Grundstücke Die Limite bildet der vom Hammthor ausgehende Weg nach Büttgen bis an den Canal, die jenseits des Canals gelegenen Grundstücke bis an die Aachener Straße gehören dazu ebenfalls.

    Der dritte Distrikt begreift die zwischen der Aachener Landstraße und dem Erftflusse gelegenen Grundstücke. Der vierte Distrikt die Grundstücke zwischen dem Erftflusse, der Coelner Straße bis an den Canal, und zwischen dem Canal welcher nach Grimlinghausen führt.

    Der fünfte Districkt endlich begreift die ganze Wiese vom Canal bis an den Erftfluß in sich.

    Neuß wie vor

    Folgen die Unterschriften

  • Eintrag 6815. April 1818

    Nach geschehener Vorlesung der Landräthlichen Verfügung vom 13. April dieses Jahresin Betreff der Servis-Zuschüsse für die Herren und Feldwebel des hier in Garnison stehenden Stammes des zweiten Düsseldorfer Landwehr Regiments ist der Stadrath der einstimmigen Meinung, daß denselben, die in der hohen Regierungs-Verfügung vom 12. Januar bewilligten Zuschüsse wenn eine Aufbringung derselben durch den Regiments-Bezirk nicht statthaben könne, für jetzt aus der Städtischen Casse besser auszuzalen wären, als ihnen Natural Quartier verabreichen zu wollen. Möchten aber in Folge der Zeit solche Umstände eintreten, daß das Gegenteil von der Stadt gewünscht würde, so behält der StadtRath sich die Bestimmung darüber vor.

    Worüber gegenwärtiges Protokoll aufgenommen und unterschrieben wurde zu

  • Eintrag 6915. April 1818

    In der heutigen mit Genehmigung der Landräthlicher Behörde gehaltenen Sitzung wurde der durch den Land-Bau-Conducteur Walger entworfene, durch Annahme eines mer verjüngten Maasstaabes dem Verlagen des Stadtrathes dem Verlangen gemäß, etwas erweiterte Plan, eines neu zu erbauenden Schulhauses , welches zwischen dem und dem Hause des Vicar Rottels angelegt werden soll, von den Bürgermeister zur Begutachtung vorgelegt.

    Nach vorgenommener Untersuchung findet der Stadtrath, daß der Plan ganz seinen Wünschen nach angefertigt, und die innere Einrichtung des

    Die Erbauung eines neuen Schulhauses ist ein allgemeiner Wunsch der Bürger, und ein, um so dringenderes und fühlbareres Bedürfnis, als es der Stadt an einem Schulhause für Knaben gänzlich mangelt, und die jetzigen Locale nicht nur durch ihre Eingeschränkheit der Gesundheit der Kinder nachtheilig, sondern auch in bäulicher Hinsicht in so schlechtem Zustande sind, daß dabei Gefahr zu befürchten ist.

    Der Stadtrath hat aus diesen Gründen die Hofnung, Eine Hochlöbliche Königliche Regierung, welche sich die Erziehung der Jugend zu einer der vorzüglichsten Sorgen seyn läßt, und alles, was wohlthätig darauf wirkt, gerne anerkennt und befördert, werde auch den Antrag zur Erbauung eines Schulgebäudes in der hiesigen Stadt nicht ungefällig aufnehmen, und hochgeneigtenst genehmigen genehmigen, daß die desfallsige Kosten, welche sich nach dem Kosten Anschlage auf die Summe von sechs tausend dreihundert sechs und fünfzig Thaler, siebzehn Groschen, sechs Pfennige Preussisch Courant belaufend, aus städtischer Casse hergenommen werden.

  • Eintrag 7015. April 1818

    Nachdem die Verzeichnisse über die Rückstände der auf der Gemeinde Neuß haftende alten Schuld, der neuen Schuld und der Grund-Rente von den Jahren 1814, 1815, 1816,

    Folgen die Unterschriften. Neuß wie vor

  • Eintrag 7128. April 1818

    Dem heute mit Genehmigung des Herrn Landraths von Bolschwing versammelten Stadtrathe wurde dessen Verfügung vom 14. April dieses Jahres die Verzährungs-Kosten des gewesenen MarschCommissair betreffend vorgelegt.

    Bei den vorliegenden Umständen mag der Stadtrath es geschehen lassen, daß die desfallsigen Rechnungen des Gastwirth Zimmermann, wovon die eine, welche schon früher durch die

    Urkund wessen, das gegenwärtige Protokoll aufgestellt und von dem Stadtrath unterschrieben wurde.

  • Eintrag 7228. April 1818

    Dem heute versammelten Stadtrath legte der Bürgermeister ein Schreiben vom Herrn Landrathe von Bolschwing , der diese Versammlung anordnete, vor, welches dahin abzweckte die Meinung des Stadtrathen zu vernehmen, ob, im Fall bei der morgen statt findenden Verpachtung der Neußer Gemeinde-Jagd ein fremder das letzte Gebot abgeben sollte, nicht ein in der hiesigen Gemeinde Begüteter den Vorzug haben, und für den angebotenen Preiß die Jagd erhalten sollte.

    Der Stadtrath in Rücksicht daß die hiesig Begüterten von diesen Gütern Steuer und sonstige Lasten abzutragen hätten, glaubt es auch der Billigkeit angemessen zu seyn, daß solche auch die davon allenfalls gutstehende Vorteile zu geniessen haben. Es scheint ihm daher sehr zweckmäßig zu seyn, daß kein Fremder zum Gebot zugelassen werde. Sollte dieß aber nicht zu verhindern seyn so geht doch wenigstens einstimmig die Meinung dahin, daß ein hiesig eingesessener in das letzte Gebot eines Fremden eintreten dürfe.

    Neuss wie oben

    Folgen die Unterschriften.

  • Eintrag 734. Mai 1818

    Der heute versammelte Stadtrath hat nach Anhörung des vom Herrn Bürgermeister geschehenen Vortrags, daß von der hiesigen Ku[c]hweide für die Zukunft circa 2500 francs mehr oder weniger für Grundsteuer zu entrichten wären, für billig gefunden, daß diejenigen Bürger, welche die Nutznießung davon haben, auch diese Lasten abtragen, und hat daher den von jeder Kuhe, welche zur weide getrieben wird, zu zalenden Betrag einstweilen zu zwei Silbergroschen dreißig Stüber festgestellt. Sollte nach Bestreitung der Grundsteuer und der sonstigen Nebenkosten für dieses

    Neuß wie oben

    Folgen die Unterschriften

  • Eintrag 749. Juni 1818

    Es ist dem Stadtrathe auffallend aus dem in der heutigen Sitzung vorgelegten Schreiben der Landräthlichen Behörde vom 9. courant entnehmen zu müssen, daß es entschieden sey, wie das bisheran als Sekundair Schule gebrauchte Franziskaner Kloster entweder als Kaserne oder als Seminarium künftig benutzt werden soll und von der Stadt gegen eine billige Vergütung die Abtretung dieses ihr angehörigen Gebäudes gesonnen werde

    Der Stadtrath kann daher Eine Hochlbliche Regierung nur bitten, hochdieselbe wolle von dem Vorhaben das obenberührte Gebäude als Kaserne oder Seminarium fürderhin in Anspruch zu nehmen geneigtens abstehen, und die Stadt um so gewisser in dessen ruhigen Besitze lassen, als solches wohl nach seinem Dafürhalten zu keiner bessere Bestimmung als zum Unterricht der Jugend angewandt werden kann.

    Also gechehen im Stadtrathe zu Neuß am Tage, Monat und Jahr wie oben.

    folgen die Unterschriften.

  • Eintrag 758. August 1818

    Nachdem der Wege-Bau-Conducteur Scholl zu Crefeld den zur Anfertigung übernommenen Plan und Kosten-Anschlag über die Wiedererbauung der durch die französischen Regierung zerstörten Fluthschleuse vor dem hiesigen Oberthor , so wie auch den Kosten-Anschlag mit obiger Arbeit wegen der sonst zu befürchtenden Gefahr in nothwendiger Verbindung stehenden Überwölbung eines Theiles des Erftflusses vollendet hatte, so wurden beide Gegenstände, wovon der erste 848 Thaler 10 gutegroschen 5 Pfennige und der zweite 1697 Thaler Preußisch Courant Kosten verursachen würde, dem Stadtrathe in seinem heutigen durch die Landräthliche Behörde autorisirten Versammlung zum Gutachten vorgelegt.

    Die Darstellung über die Nothwendigkeit dieses Schleusen-Baues, wovon bei den Überschwemmungen des

    Aus den zur Einsicht genommenen Verhandlungen sieht der Stadtrath, was er auch aus eigener Überzeugung weiß, daß die Schleuse vor ihrer Zerstörung, die eine Folge der Canal Unternehmung war, in einem soliden und überhaupt in einem solchen Zustande gewesen ist, daß sie an langen Jahren keine Reparaturen würde bedurft haben. Wenn gleich hiernach dem Staate die Verpflichtung obliegt die Schleuse wieder gänzlich herstellen zu lassen, so will der Stadtrath doch, um an Tag zu legen, daß auch ihm die baldige Ausführung dieses wichtigen Werks am Herzen liege, sich für die Gemeinde zur Berichtigung der dabei erforderlichen Taglohn und TransportKosten verbindlich machen, wogegen er auf der andern Seite zuversichtlich hofft, daß die die nötigen, am Canale vorräthig liegenden Materialien als: Holz, Stein, Traß, Kalk, Eisen, ebenfalls unentgeldlich hergeben werde.

    Von der Gerechtigkeitsliebe Einer Hochlöblichen Königlichen Regierung verspricht sich der Stadtrath,

    So geschehen Neuß wie vor

    Folgen die Unterschriften.

  • Eintrag 768. August 1818

    Der den Bürgermeister vertretende Beigeordnete trug dem heute versammelten Stadtrath vor, daß auf den Antrag der Landrätlichen Behörde unterm 12 Juni vorigen Jahres von der Königlichen Hochlöblichen Regierung gestattet worden sey, aus den in der Stadt-Casse beruhenden vierzig tausend francs einen RoggenAnkauf zu machen; daß in Folge dieser Genehmigung durch den Bürgermeister in Holland sechs Last Roggen angekauft worden wären, daß aber in dem Augenblicke als der Roggen hier eintraf der Preis so sehr gesunken war, daß der Bürgermeister um den Nachtheil so gering als möglich zu machen, sich nicht nur genöthigt gesehen von ferneren

    Nach Einsicht des desfalls vorgelegten gehörigen Justification Verzeichniß um in der Erwägung, daß beim Transporte kein Versäumniß gewesen, der gesunkenen Fruchtpreis nicht vorauszusehen war der Verlust daher unverschuldet entstanden, und blos unerwarteten Ereignissen zuzuschreiben ist, hält der Stadrath dafür, daß der Betrag 550 Thaler 7 gutegroschen 9 Pfennige Preußisch Courant aus der Städtischen Casse zu decken, und zu dieser Ausgabe die Genehmigung der vorgesetzten hohen Regierung nachzusuchen wäre.

    Also geschehen zu Neuß im Stadtrathe Jahre Monat und Tag wie oben.

    Folgen die Unterschriften.

  • Eintrag 7721. Juli 1818

    Nachdem der Bürger Anton Hüsgen auf das ihn von dem Bürgermeister abschriftlich mitgeteilte hohe Regierungs-Restrict vom 20. März l. M. erwiedert hatte daß er die Laudemial- Gebühren und ErwerbGelder nicht kenne, jedoch wenn ihm der bebaute Platz in Erbpacht gegeben würde eine Summe von eilf francs jährlich als Erbzins ohne alles weitere zu entrichten erbötig wäre so würde dieses dem Stadtrathe zur Begutachtung vorgelegt.

    Der Stadtrath erwägend daß der in Rede stehende Platz nur einen Flächen-Raum von 32 3/5 kölnischen oder 48 Magdeburger Ruthen, 98 Quadrat Fuß enthalte, und gewöhnlich nur 5 bis 6 francs Pacht einbringen könne, — daß die Hälfte dieses Raumes beiden fast jährlichen Reiniguingen der Erft mit Schlamm überschüttet mithin nicht gebaucht

    Geschehen Neuß im Stadtrath Jahr Tag und Monat wie oben.

    Folgen die Unterschriften.

  • Eintrag 7822. September 1818

    Der Stadtrath von Neuß in Gefolge höherer Genehmigung am heutigen Tage versammelt, um sein Gutachten darüber zu geben, ob er die von dem Gymnasial-Fonds zu Bonn reclamirte jährliche Rente von 76 francs 50 Centimes pro praeterito et futuro anzuerkennen bereitwillig sey erklärt: daß diese Forderung bereits früher auf seinem Antrag abgewiesen worden sey, da die Schuld

    Was aber die von der Stadt dem Bonn schuldig gebliebenen Summe von 487 francs 50 Centimes als Boursen-Contingent der zweiten Hälfte von 1813 und der ersten 14 Tage von 1814 betrifft so ist der Stadtrath damit einverstanden, daß der Betrag von 1814 mit 37 francs 50 Centimes in den diesjährigen GemeindeEtat aufgenommen und demnächst ausbezahlt werde, daß indessen mit der Berichtigung des Betrages aus dem Jahre 1813, in welchem die städtischen Einkünfte von der französichen Regierung eingezogen wurden, so lange Anstand zu nehmen sey bis es ermittelt sey, wielviel Nachteil die Städtische Casse durch diese Einziehung erlitten, damit der Gymnasialfond wie Recht ist, hieran verhältnißmäßigen Anteil nehme.

    Neuß wie oben

    Folgen die Unterschriften

  • Eintrag 7923. September 1818

    Dem heute mit Genehmigung der Landräthlichen Behörde versammelten Stadtrathe machte der Herr Bürgermeister die Eröfnung daß der Professor Appel bei dem hiesigen Collegio die wiederherstellung der Kosten-Anstalt zu übernehmen bereit sey, wenn die Stadt die zum Pensionate gehörigen Zimmer in Stand setzen, und ihm während dreien Jahren eine Zulage von 100 schreibe hundert Thaler verabreichen lassen wolle.

    Um an Tag zu legen, daß er gerne alles thut was zur Beförderung des Unterrichts gereicht, will der Stadtrath mit Vergnügen jene Verpflichtung übernehmen, die hoffentlich dazu beitragen wird, den gewünschten Zweck zu erreichen.

    Neuß wie vor

    folgen die Unterschriften

  • Eintrag 8023. September 1818

    Am heutigen Tage war der Stadtrath von Neuß, versammelt, um wegen der dem Mühlen-Anpächter Johann Peter Kallen für verschiedene Neubauten an der Niederthorer Mühle zukommenden 2400 francs ausführlich in seinem Gutachten vernommen zu werden

    Nachdem der Bürgermeister die Lage der Sache vorgetragen hatte erklärten die älteren Mitglieder des Stadtrathes, daß sie mit dem p Pächter Kallen wirklich in der Art eine Vereinbarung getroffen hätten, daß er für verschiedene Neubauten welche in dem VerpachtungsProtokolle nicht begriffen wären statt der dafür angeschlagenen 4100 francs von dem künftigen Pächter nur 2400 francs, und zwar aus der Ursache erhalten sollte, weil die unternommenen Veränderungen ihn selbst während der Pacht-Jahren noch Nutzen gewährten.

    Im allgemeinen ist der Stadtrath von der Richtigkeit der Forderung überzeugt indem er die vollzogenen

    Er verfertigte nämlich: 1. ein neues Mahlgelauf, 2. einen neuen vorderen Giebel 3. einen neuen Seiten-Giebel, 4. erhöhte die Mühle um 5 3/4 Schuh 5. machte er einen Ausbau an der Mühle, worin die Stube für den Mühlenschreibers und die Knechte verlegt wurden die sonst ins innere des Gebäudes kommen sollten wodurch die Mühle an Raum gewinne. 6. machte er ein ganz neues Gebälk mit UnterSchlägen in die Mühle.

    Alle diese Arbeiten deren richtige Ausführung nicht nur das Erkenntniß der Sachkundigen vom 11. December 1810 bestätigt wird sondern auch noch in dem gegenwärtigen Augenblicke nicht beurteilt werden kann sind sämetlich in dem VerpachtungsProtokoll nicht begriffen.

    Wenn nun gleich der Äußerung des Herrn Bürgermeister gemäß, sich bei einer nähere, die Papiere über diesen Gegenstand nicht forfinden lassen wollen, so kann der Stadrath doch in einigend Bewußtseyn daß die Verhandlungen in der berührten Weise wirklich gepflogen, und die Arbeiten nach den Anschlägen vollzogen worden, keine andere Erklärung abgeben, als das die 2400 francs dem jetzigen

    Hinsichtlich der Abführung dieser Summe glaubt der Stadtrath es ebenfalls besser, wenn dieselben statt durch den neuen Pächter durch die Städtische Casse berichtigt wird.

    Also geschehen zu Neuß wie vor

    Folgen die Unterschriften

  • Eintrag 8123. September 1818

    In Gefolge Landräthlicher Verfügung vom 15. September courant war der Stadtrath von Neuß heute zusammen berufen, um den Deputirten zu ernennen, welcher bei Gelegenheit der Behufs der Catastral Vermessung zusammen kommenden Cantonnal-Versamlung, die hiesige Gemeinde vertreten soll. Durch einstimmige Wahl wurde hierzu der in der hiesigen Bürgermeisterey begüterte Herr Beigeordnete Reuter ernannt worüber dieses Protokoll abgefaßt und unterschrieben wurde.

    Neuß wie vor

    Folgen die Unterschriften.

  • Eintrag 8214. Oktober 1818

    Der heute zur Entwerfung des Gemeinde-Etats für das Jahr 1819 versammelte Stadtrath fand sich zu folgenden Bemerkungen veranlaßt Einnahme. Titel. I vermehrt sich um 3 Thaler 3 gutegroschen 7 Pfennige, weil der nisher als Zeitpacht angesehene Lohhof vom Quiri Hütten durch die Königliche hohe Regierung als Erbpacht anerkannt worden ist. So wird übrigens versichert daß unter diesem Titel sich durchaus keine Zeitpächte befinden.

    Titel. II. No1. ist von 371 Thaler 11 gutegroschen 1 Pfennig auf 451 Thaler 13 Gutegroschen 1 Pfennig gestiegen weil im Laufen des gegenwärtigen Jahres mehrere Gemeinde Plätze verpachtet wurden welche sonst öde gelegen hatten. No.5 Hierin beträgt der Pacht der Oelmühle 400 Thaler 7 gutegroschen 6 Pfennige der übrige Betrag ist für die beiden Mahlmühlen am Oberthore und Niederthore welche in diesem pachtlos werden, mutmaaßlich, und zwar darum geringer angenommen weil erstere Mühle durch die verfügte in

    Titel III 1&2. Sind muthmaßlich angegeben. Die VerkaufsProtokolle werden erweisen wie groß die wirkliche Einnahme ist.

    Titel IV Erhöht sich bis zur Summe von 52 Thaler 14 gutegroschen 5 pfennige durch das Hinzukommen der Zinsen, welche Johann Wilhelm Loosen für den von ihm zu 800 Thaler angekauften Gemeinde Platz bezahlt.

    Bekanntlich ist in dem Verkaufs-Protokolle welches der Königlichen Hochlöblichen Regierung ebenfalls abschriftlich eingereicht ist, die Bedingung aufgenommen daß der Ansteigerer den Kaufpreis

    Übrigens wird darauf gesehen werden daß die gebauten Häuser in die Brand Assekuranz eingetragen werden. Titel VI. 3. ist geringer weil Henrich Thywissen seinen Rückstand berichtigt hat.

    Ausgabe. Titel. I. II. Sind den Sätzen des vorigen Jahres gleich geblieben weshalb der Stadtrath nichts dabei zu erinnern findet.

    Titel III Bloß bei den drei Städtichen Mühlen und dem Ziegelofen ist die Entrichtung der Grundsteuer den Pächtern aufgetragen. Diese bezalen auch selbst ihre Grundsteuer, die auch in dem hier aufgeführten Quantum nicht einbegriffen ist.

    Titel IV. Durch eine Verfügung vom 1. May courant hat die Königliche Hochlöbliche Regierung zu genehmigen geruhet, daß die rückständigen Schulden vom 1814 bis 1817 ausbezalt werden dürften.

    Der Stadrath hat die Zuversicht daß Hochdieselbe nun auch die Berichtigung der laufenden Zinsen verfügen werde.

    Was die Erbpacht von Henrich Momm betrifft so ist dieselbe nur muthmaaßlich angesetzt.

    Die Ausbezahlung muß sich selbst redend nach dem Marktpreise vom 30. November richten, und wird die Ausgabe mit der

    Titel V. 2. Die Unterhaltungs-Kosten des Rathhauses und Gartens hinter demselben sind von 200 Thaler auf 100 Thaler herabgesetzt, dagegen ist No. 3. und 4, der Vorschlag gemacht, das Rathhaus von der Vorderseite anstreichen zu lassen, und dann drei Dutzend neue Stühle anzuschaffen. Das einen wie das andere ist von der äussersten Nothwendigkeit. Das Rathhaus würde ohne diese Reparatur in Verfall gerathen, und dann für die Dauer der Zeit mehr kosten verursachen als wenn dasselbe gehörig unterhlten würde.

    Die Stühle fehlen so sehr, daß der Stadtrath derselben bei seinen Sitzungen entbehren müste, wenn sie nicht anderher beschafft werden.

    Bei einem so dringenden Bedürfnisse verspricht sich der Stadtrath daß die Königliche Hochlöbliche Regierung den Vorschlag genehmigen werde. 1 & Sind die Unterhaltungskosten der Wachtstuben auf 30 Thaler herabgesetzt worden. Titel VI. schlägt der Stadtrath für Beitrag der Stadt an die Wohlthätigkeit-Commission 1000 Berlinische Thaler vor. Es wird letzterer unmöglich seyn die Bedürfnisse der Armen zu

    3. & 4. Werrden für die Hebammen abermals 30 Thaler in Vorschlag gebracht. Diese Besoldung muß als eine billige Entschädigung für die unentgeldliche Bedienung der Armen betrachtet werden.

    Titel VII Durch die Verfügung vom 14. September courant hat die Königliche Hochlöbliche Regierung bewilligt, daß den Professoren und Schullehreren die im vorigen Jahre vorgeschlagenen Zulagen ausbezalt werden dürften. Der Stadtrath daß diese Zulagen jetzt als feste Gehälter angenomenen wurden. Besonders ist dies für die PrimairSchullehrer notwendig, die jetzt ohne einen solche alljährige Besoldung darben möchten. Sollten sie aber bei Errichtung der neuen Schule einen Zuwachs an Schulgeld erhalten so könnte man mit diesen eine Änderung machen.

    Mit derselben Verfügung ist Titel III die Ausbezalung der Zulage an die VikarienHoffmann und Küpper genehmigt werden. Statt des verstorbenen Vicar Lithauer thut bis zur definitiven Besetzung jetzt ein anderer die Dienste. Auf die Bezalung dieses Stellvertreters, pro 1818 hat der Bürgermeister bereits, und für 1819 wird hierdurch angetragen.

    Übrigens hegt der Stadtrath wie dem frühere Titel, den Wunsch daß die Königliche Hochlöbliche Regierung die

    Die Unzulänglichkeit des Kirchenfondt wird durch das beigefügte Kirchen Büdjet bewiesen.

    Neuß wie oben

    Folgen die Unterschriften.

  • Eintrag 8317. Oktober 1818

    Auf die nähere Verfügung der Königlichen Hochlöblichen Regierung vom 10. August dieses courant hatten sich die beiden RothgärberAnton Hüsgen und Joseph Wieler sich ver. bindlich gemacht, statt der neulich für die von ihnen benutzten Plätze, gebotene Erbpacht von eilf francs nunmehr an Erwerbe.Geld einhundert zwanzig francs an Laudemial Gebühren bei Veräußerungen sechs francs, sodann jährlich noch neun francs an die

    Der Stadtrath war heute in der neben bemerkten Anzahl versammelt, um sein Gutachten über dies Anerbieten zu geben.

    Der reine Ertrag der Plätze kann als Gartenland den Betrag von neun Francs nicht übersteigen, weshalb der Stadt= rath der Meinung ist, daß das Anerbieten wohl annehmbar, und den Bittstellern die Plätze dagegen in Erbpacht zu erteilen seyen und die Königliche Hochlöbliche Regierung bittet, dies hochgefällig genehmigen zu wollen.

    Neuß wie vor

    Folgen die Unterschriften.

  • Eintrag 8421. Dezember 1818

    Durch die beiden Landräthlichen Verfügungen vom 24. November und 13. December dieses war dem Bürgermeister aufgetragen den wirklichen Bestand der Städtischen Casse, nach Abzug der im künftigen Jahr vorkommende

    Um bei einem so wichtigen Gegenstande sich keine einseitige Handlung zu erlauben trug der Bürger. meister denselben dem Stadtrathe bei Gelegenheit vor, als dieser zur Prüfung der Städtischen Rechnung von 1817 in seinen gewöhnlichen Sitzungen versammelt war.

    Aus dem von dem Bürgermeister vorgelegten speziellen Verzeichnisse geht hervor daß der CassenBestand die im künftigen Jahre vorkommenden Bau-Ausgaben um die entständigen Schulden abgezogen, gegen 4300 Reichthaler betragen wird.

    Der Stadtrath wäre der unmasgeblichen Meinung daß diese Summe nicht zinsbar gemacht, sondern zu einer Anlage verwendet werden möge, welche für die Stadt Neuß und ihre künftige Wohlfart von dem höchsten Interesse ist.

    Er meint dadurch nämlich die Schiffbarmachung der Erftflusses von seiner Mündung bis an das hiesige Rheinthor, und die damit in Verbindung stehende Anlage einer Schleuse, ein Werk das schon im Jahr 1787 mit kurfürstlicher Genehmigung unternommen werden sollte, dessen Ausführung aber zuerst einige Zwistigkeiten wegen Verschiedenheit der Territorial Besitzungen an beiden Ufern nachher die ausgebrochenen KriegsUnruhen und der Mangel an Fonds im Wege gestanden habe.

    Vielfach und wichtig sind die Vorteile welche der Stadt durch die Verwirklichung dieses Projektes erwachten würden.

    Der Handel welcher schon jetzt eines blühenden Flors sich erfreut würde noch mehr aufleben, die Gewerbe würden gefördert und selbst dem Taglöhner reichere Arbeits-Quellen dadurch eröfnet werden.

    Die ganze Stadt gewäne also durch die Anlage und ihr Einfluß würde sich in kurzer Zeit wohlthätig in allen Ständen fühlen lassen.

    So groß und bedeutend aber auf der einen Seite die Vorteile sind so wenig darf sich der Stadtrath auf der anderen verhelen, daß diese Arbeit nur mit einem großen Kosten-Aufwande zu Stande gebracht werden kann.

    Überzeugt daß der reine Cassen-Bestand zur Bestreitung der Ausgaben allein hinreichend nicht seyn wird, würde er, falls die Ausführungen an höherm Orte genehmigt werden dürfte, dazu den Gebrauch der von Frankreich reclamirten, und hoffentlich nun bald eingefunden Gelder unvorgreiflich in Vorschlag bringen.

    Einer vorgesetzten hohen Regierung legt der Stadtrath diesen seinen Beschluß in dem Vertrauen vor, daß Hochdieselbe eine solchartige Verwendung der Städtischen Gelder gewiß billigen, und ihre Genehmigung zu dem vorhabenden Werke um so weniger versagen werde, als davon eines Teils so wesentliche Vorteile für die ganze Stadt mit Gewißheit zu erwarten sind und anderntheils behaupten kann,

    Schlieslich ersucht der Stadtrath den Bürgermeister bei erfolgender Genehmigung, Plan und KostenAnschlag durch einen geschickten Techniker entwerfen zu lassen und alles zu thun, was zu schnellerer Vollendung der mehr gedachten Anlage nur beitragen kann.

    So geschehen, zu Neuß im Stadtrath, Tag, Monat und Jahr wie oben.

    Folgen obengenannten Unterschriften.

  • Eintrag 8524. Dezember 1818

    Der Bürgermeister macht dem heute versammelten Stadtrathe die Eröfnung daß vor dem Oberthor rechts des Communal Weges in das Hammfeld, ein GemeindeGrundstück von 1 Morgen 59 1/2 Ruthen preussischer Maas gelegen sey, welches bisheran zu Gunsten des Städtischen Aerare auf keine Weise etwas eingetragen habe und giebt demselben um zu überlegen wie dieses Stück in der Folge für die Stadt am einträglichsten zu machen wäre.

    Das Grundstück wovon hier Rede ist, liegt in einem Sumpfe und ist so morastig daß es nur durch bedeutente Anhäufung von gutem Boden, zu Wiesen oder Ackerland geeignet gemacht werden kann. Für die Stadt würde es zu kostspielig werden jene Verbesserung auf Gemeinde-Kosten vernehmen zu lassen, und schwerlich würde auch ein Pächter selbst beieiner Pacht= zeit von 24 Jahren und einem geringen Pachtquantum sich dazu willig finden.

    Aus diesen Rücksichten wäre der Stadrath daher der Meinung, daß das fragliche Stück nach vorheriger Abschätzung an den Meistbietenden öffentlich verkauft werde. Er verspricht sich von dieser Veräusserung den größten Vorteil und darf die Königliche hohe Regierung daher bitten den Bürgermeister zu dem desfallsigen Verkaufe hochgeneigtens autorisiren zu wollen.

    Also geschehen Neuss, Tag, Monat und Jahr wie oben.

    Folgen die Unterschriften.

  • Eintrag 8629. Dezember 1818

    Der Herr KaufmannHeinrich Thywissen und Johann Peter Kallen hatten in den beiliegenden beiden Vorstellungen darauf angetragenangetralgen, daß ihnen zur Vergrößerung ihres Geschäftes der Überbau auf einen der Stadt angehörige Mauer gestattet werden möchte.

    Diese Vorstellungen hatten den Bürgermeister veranlaßt, die von den Bittstellern in Anspruch genommenen Mauer abschätzen zu lassen, und legte diese Abschätzung in der heutigen Sitzung mit vor.

    Aus dieser Taxation leuchtet hervor, daß die Mauer welche Herr Johann Peter Kallen zum Überbau verlangt, einhundert vier und zwanzig Thaler Preußisch Courant. jene welche Herr Thywissen begehrt, einschlieslich des nebenbei erbetenen Raumes von Lohhofe, ein hundert achtzig Thaler ein und zwanzig Groschen werth ist.

    Da die Mauer an sich für die Stadt sonst keinen Nutzen hervorbringen kann, derselbenim Gegenteil später ihre Reparaturen zu Last fallen würde, so war der Stadtrath, diesen Umstand sowohl, als die aus der projectirten Vergrößerung für die Stadt entstehenden Vorteile erwegen, der einstimmigen Meidaß dem Gesuche der Herren Bittsteller zu willfahren sey, unter der Bedingung die gemachte Taxe an die Stadt-Casse zu bezahlen.

    Der Stadrath hält ferner dafür, daß Herr Kallen für die Bewilligung des Überbaues fünfzig Thaler Preußisch Courant. Herrn Thywissen fünf und siebzig Thaler an die Stadt zu entrichten hätten.

    Der Stadtrath bittet die Königliche hohe Regierung diesen Beschluß genehmigen zu wolen.

    Neuß wie vor

    Folgen die Unterschriften.