Der abgehende einsweilige Hülfslehrer Kessel bat um eine Vergütung für den Nachtheil daß er dermal ohne Anstellung und Gehalt ist, welchen er dadurch empfindet, daß er die bishirhin vakante Unterlehrerstelle an der hiesigen Mädchenschule versehen hat. Des Endes wurde an den hiesigen Bürgermeister geschrieben und derselbe ersucht bei dem Stadtrathe dafür das Geeignete vortragen zu wollen damit den HerrnKessel eine Vergütung von 24 Thaler bewilligt und angewiesen werden möge.