181 Einträge
Zweckmäßigkeit der ehemaligen Mädchenschule zur Einrichtung der evangelischen Schule.
Gesuch um Erlaubniß, die 30 Thaler, die sonst zu Prämien gebraucht wurden, zu anderen Zwecken zu verwenden.
Billigung des Gesuchs, daß die französische Sprache am Kollegium in Privat-Stunden dürfe gelehrt werden.
Erlaubniß, die sonst zu Prämien bestimmten Gelder zu anderen Zwecken zu verwenden.
Genehmigung des mit dem Zeichenlehrer Dornbusch abgeschlossene Contractes.
Einhändigung der zu Bonn über Meis undBlumberger ausgestellten Zeugnisse. Berufschein des Letzteren.
Wurde beschlossen daß die Prüfungen der Schulkinder, welche aus der Primärschule entlassen werden, nur an Ostern und am Ende des Schuljahres statt finden sollen, und nur in dringenden Fällen eine Ausnahme stattfinden dürfe.
Anwesend die Herren Poll, Reuter, Sels Meis. Der LehrerRichen ist aufgefordert worden, der Commission anzuzeigen, auf welche Weise er gesonnen sey, die Stunden des Lehrers Küven auszufüllen, wenn dieser das Tenfamen und später das examen pro immatriculatione zu Bonn bestehen wird.
Die Herren Pfarrer werden ersucht, die Art und Weise anzugeben, wie sie dem Religionsunterricht in der Knabenschule eine weitere Ausdehnung geben wollen.
Als Schulvorstände wurden gewählt die Familienväter Joseph Albert Müller und Georg Gerhard Rottels.
Herr Melsbach übersendet seine Erklärung unterm 4. dieses, daß drei Stunden Religionsunterricht für die evangelischen Kinder in den Elementarschulen wochentlich hinreichen.
Herr Pastor Holter erklärt daß wochentlich außer den Schulstunden er eine und der Kaplan auch eine Stunde Religionsunterricht den catholischen Kindern ertheilen werden.
Der Vertrag, der mit der jüdischen Gemeinde abgeschlossen werden soll, wurde besprochen.
Der Tag zu den Prüfungen in der Mädchen und Knabenschule wurde festgesetzt.
Verabredung wie der Vertrag der jüdischen Gemeinde mit dem Lehrer abzuschliessen, und wurde Herr Beckers mit der Abfassung desselben beauftragt.
Herr Director Meis legte den Schulplan des hiesigen Collegiums vor; auf die Bemerkung, daß darin nur die Tertia Antheil an dem Unterricht in der französischen Sprache nahm, und daß es zweckgemäßer scheine wenn die beiden oberen Klassen, prima und Secunda diesen Unterricht auch erhalten, hat der Direktor Meis die Zusicherung gegeben daß dies auch in diesen beiden Klassen im künftigen Schuljahr geschehen werde.
Dem Lehrer Salomon Hirsch wurde Zeugnis ertheilt, daß die Kinder der Jüdischen Einwohner von Grimlinghausen in der hiesigen israelitischen Schule aufgenommen sind.
Herr Meis legte des Verzeichnis derjenigen vor, welche er nach vorgenommener Prüfung in der hiesigen Knabenschule fähig gefunden in das Collegium aufgenommen zu werden. Dasselbe wurde von der Commission unterzeichnet und ihm zurückgestellt.
Es wurde ferner beschlossen eine besondere Geschäftsordnung für die Commission anzufertigen, welche folgende Hauptbestimmungen enthalten soll:
Herr Consistorial Poll übernimmt die besondere Aufsicht über die Mädchen- und Sonntagsschule, Herr Director Meis über die Knabenschule, Herr Bürgermeister Reuter und Herr Sels über die Winkelschulen, Poll und Meis über
über die jüdische Schule, Herr Pastor Holter hat die besondere Aufsicht des Religionsunterrichts für die Catholischen in beiden Schulen. Herren Poll und Meis werden dahin die Einrichtung zu treffen suchen daß die Evangelischen besonders den Religionsunterricht erhalten können. Herr Friedensrichter Beckers wird das Protokoll der Sitzungen führen.
Der Herr Landrath soll benachrichtiget werden daß Herr Müller als Vorstand für die Knabenschule und Herr Rottels für die Mädchenschule gewählt worden.
Herr Director Meis überreicht einen gutachterlichen Bericht über die Einrichtung einer Höheren Klasse des Unterrichts in der hiesigen Mädchenschule. Nach Vorlesung desselben waren sämtliche anwesende Mitglieder der Commission der darin geäußerten Meinung das Herrn Directors, und beschlossen daß derselbe durch den Herrn Bürgermeister dem Stadtrath mitgetheilt werde.
Die Geschäftsordnung oder Tabelle, welche nach den in der Sitzung vom 13. September c. a. angenommenen Bestimmungen abgefaßt worden, wurde an die Königliche Regierung in Dusseldorf und an den Herrn Landrath eingesandt.
Ein Verzeichnis von rückständigen Schulgeldern des Lehrers Richen wurde unterzeichnet.
Herr Bürgermeister Reuter machte den Antrag daß die Commission einen Präsidenten wählen möchte, und brachte hiezu den Herrn Consistorial Poll in Vorschlag, welches von sämtlichen Mitgliedern einstimmig angenommen wurde.
Letzterer trug bei der Commision darauf an, dieselbe möchte ihm erlauben, den Rest des Deficits vom Jahr 1826 durch die 50 Thaler welche zur Vermehrung der Bibliothek bestimmt sind, zu decken, weil die von der Regierung bewilligten 50 Thaler nicht hinreichen.
Die Commision hat diese Gesuch bewilligt, aber unter der von den Lehrern des Collegiums gemachten Bedingung, daß dieselben im folgenden Jahre möchten zurückerstattet werden.
Der Herr Bürgermeister hat sich anheischig gemacht, diesen Rest im folgenden Jahre durch einen Zusatz völlig zu decken.
Herr Meis legte die Correspondence zwischen dem Herrn Courtin und ihm über den SchulamtsCandidatenStollwerk vor; und die Resolution des Herrn Stollwerk ist nun abzuwarten.
Um die landräthliche Verfügung vom 28. Nov. [durchgestrichenes Wort] den Schulbesuch, insbesondere der auf den Fabriken arbeitende Kinder betreffend, erledigen zu können, hat der Herr Bürgermeister es übernommen, ein Verzeichniß derselben von den Fabrikanten anzufordern.
Die Antwort auf das Anschreiben des Herrn Landrath vom 3. Nov. wurde dem Herrn Bürgermeister zur gefälligen Ausfertigung zugestellt.
Den Lehrern der Elementarschulen soll durch die Herren Poll und Meis bedeutet werden, daß die Schüler in den Wintermonaten 2mal in der Woche, Mittwochs und Freitags, um 7 3/4 Uhr zur heiligen Messe geführt werden sollen. sollen.
Es wurden die Listen der in den Fabriken arbeitenden Kinder vorgelegt, so wie auch die deshalbige Verfügung der Regierung vom[Datum fehlt] vorgelesen. Die fehlenden Listen sollen beigebracht, die Fabrikanten vernommen und die Anzahl der Kinder in der Sonntagsschule ermittelt werden.
Die Vertheilung des Gartens in 6 Theile gebilligt und für die Lehrer in der Mädchenschule bestimmt.
Herr Meis machte die Anzeige, daß der SchulamtskandidatStollwerk im Collegium eintreten würde, wogegen nichts erinnert wurde.
Es wurde vorgelegt der von der Königlich hohen Regierung unterm 17. December vorigen Jahres genehmigte Vertrag der hiesigen israelitischen Gemeinde mit ihrem Lehrer Salomon Hirsch vom 2. October vorigen Jahres, mitgetheilt durch Schreiben des hiesigen Herrn Landraht vom 28. December vorigen Jahres
Die Liste von den Lehrern der Mädchenschule, angefertigt über die Kinder, welche im Monat Dezember vorigen Jahres das Schulgeld nicht bezahlt hatten, und entweder die Schule besuchten oder nicht, wurde visiert und von den Mitgliedern unterzeichnet.
Die Hebeliste für die Knabenschule für das 4. Quartal 1827 wurde wie die vorige visiert und unterschrieben.
Ferner wurde in Betreff der Kinder aus den Fabriken in Vorschlag gebracht, noch einen Lehrer für die Sonntagsschule anzustellen, damit die Mädchen eben so wie auch die Knaben Morgens 3 und Nachmittags 3 Stunden in derselben Unterricht erhielten; weswegen an den Stadtrath der Antrag zu machen sei, hierfür eine Summe Geldes auszuwerfen, indem die respective Stiftung nur von Einem Lehrer redet Hierüber der Regierung Bericht zu erstatten.
Die Königl. Regierung theilt mittelst Verfügung vom 3. dieses. I. S. V No. 6929 Schrift von Wilderspin über die Londoner Central-Klein-Kinder-Schule und die frühzeittige Erziehung mit, und verlangt darüber Bericht im August dieses Jahres (Circulare unter die Mitglieder.)
Herr Director Meis legte die Rechnung des Empfangs und der Ausgaben für das hiesige Kollegium vom Jahr 1827 nebst den Belegstücken vor, und zwar in vierfacher Abfassung; dieselbe wurde durchgesehen, richtig befunden und der Vorschuß das Direktors zu 22 Thalern 25 Silbergroschen 10 Pfennige festgesetzt und von den anwesenden Mitgliedern der Commision unterzeichnet.
Vorgelegt wurde eine Aufforderung der Königlichen Regierung vom 16. Januar courant den Jahresbericht über den Zustand der unsrer Aufsicht anvertrauten Schulen binnen 3 Wochen einzureichen.
Ferner wurde in Antrag gebracht, durch den Herrn Bürgermeister ein Gehalt von 50 Thalern für den Protkollführer bei der Schulcommission zu erwirken.
Herr Constistorialrath Poll legte den LectionsPlan der Mädchenschule vor.
PollSels. Meis. Reuter
Der Jahresbericht über den Zustand der Schulen wurde unterzeichnet und an den hiesigen Herrn Landrath eingesandt.
Es wurde verlesen das Schreiben der Königlichen Hohen Regierung pp Düsseldorf den 8. April courant, enthaltend die Aufforderung, die Lehrer 1. auf die allgemeine Monatsschrift für Erziehung und Unterricht (welche HerrDirector Meis besitzt); 2. auf das Wochenblatt für Elementarlehrer (in dessen Besitz der Lehrer Richen ist) herausgegeben beide von dem Gymnasiallehrer Rossel zu Aachen, aufmerksam zu machen.
Mittelst Verfügung vom 26. April courant theilt der Herr Landrath ein Rescript der Regierung pp Düsseldorf vom 5. April courant mit, und ersucht binnen acht Tagen Bericht über die Handarbeiten in den Schulen zu erstatten.
Hierauf wurde berichtet, daß in der Mädchenschule Unterricht in Handarbeiten ertheilt wird, daß dieses aber in der Knabenschule nicht für dienlich erachtet wird, weil der Unterricht darunter leiden würde.
Der Lehrer Küven bittet um ein Zeugniß über die Fortdauer seines Wirkens als Lehrer in der hiesigen Knabenschule, welches ihm ertheilt wurde.
Alexander Busch, 12 Jahre alt; Anton Schmitz 14 J. alt und Heinrich Wolff, 13 Jahre alt, sind, als fähig befunden, aus der Knabenschule, so wie auch Catharina Kallen, 12 Jahre alt, Catharina Stenzeler, 14 Jahre alt, aus der Mädchenschule entlassen worden.
Ferner wurde beschlossen, daß die Mitglieder sich jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat versammeln sollen.
Es wurde vorgelegt ein Schreiben der Regierung in Düsseldorf vom13. dieses, wodurch dieselbe ein Exemplar des ersten Theils des von Peter Schmid zu Berlin herausgegebenen Lehrschrift im Naturzeichnen übersendet, mit dem Auftrage,
Ferner Verfügung der Regierung pp Düsseldorf 24. April courant Faßliche und vollständige Anweisung für die Schullehrer und Cantoren. 6 Exemplare; wovon zwei dem HerrnDirectorMeis für das Kollegium, 2 für die Knabenschule und zwei für die Mädchenschule vertheilt wurden.
Der Herrn Landrath theilte die Antwort der Regierung über den Schulbericht mit. - Die Sitzung wurde ausgesetzt, bis ein Verzeichniß aller schulpflichtigen Kinder aufgenommen ist, welches anzuordnen, der Herr Bürgermeister übernommen hat.
Die Verfügung der Regierung v. 30/4 28 in Betreff des Besuchs der Wirtshäuser der Jugend unter 16 Jahren, circulierte 30 und 31/5 28 an die Schulcommission, sammt Circulare der Regierung vom30/4 an die Landräthe über denselben Gegenstand.
Vorgelegt Circular Verfügung der Regierung zu Düsseldorf vom 3. dieses in Betreff des vom Königl. Garten-Inspector Weyhe in Ddorf vom 1. bis 15. August currantis anni, ertheilt werdenden theorethischen und praktischen Unterrichts in der Obstbaumzucht. Für Schullehrer und Schulamtskandidaten.
Herr OberlehrerRichen will nach dieser Verfügung an diesem Unterricht Theil nehmen; worauf die Schulkommission beschloß, der hiesigen Knabenschule während dieser Zeit Ferien zu geben; wodrauf dann natürlich die gewöhnlichen Ferien im October wegfallen.
Die Tabelle, welche obige Verfügung vorschreibt, ist daher an die Regierung einzusenden.
Der Knabe Peter Wimmer im hiesigenHospital, welcher zwei Jahre in der ersten Klasse bei Richen war,
Theodor Creifels und Joseph Walge sollen statt der Tagesschule die Abendschule besuchen, welches sie durch Schein nachweisen sollen.
Ferner wurden die Hebeliste der Knaben- und Mädchen-Schule dahin für´s 2te Quartal 1828 vorgelegt und unterzeichnet.
Unterm 23. July 1828 wurde dem Hülfslehrer Wilhelm Joseph Küven von hier ein Zeugniß über die Dauer seiner Anstellung und über seinen Lebenswandel ertheilt.
Der israelitische SchullehrerHirsch Salomon macht unterm 20. July currante anno die Anzeige, daß er mit Herren: Poll,Reuter, dem 1. oder 2. Nov. currante seine Stelle verlaßen werde. - Worauf die jüdische Gemeinde benachrichtigt worden, daß mit dem 2. October die Zeit ablaufen wird.
Einige der hiesigen jüdischen Gemeinde machen die Anzeige, daß sie nun eine Vereinbarung getroffen hätten, wie das Gehalt, Kost, Logie und Schulzimmer für den Lehrer aufzubringen sei; vom Juny currante - Es soll aber bei der bisherigen Bestimmmung in dieser Hinsicht verbleiben,
Verfügung der Regierung vom26. Juny 1828, betreffend: das Amtsblatt für jede Schule anzuschaffen. Welches anzuordnen, der Herr Bürgermeister übernahm.
Der LehrerRichen übergiebt Vorstellung wegen der Baumschule und bittet, ihn zu benachrichtigen, ob der dazu bestimmte Garten noch ferner dazu dienen soll.
Das Verzeichniß der Lehrer, welche dem Unterricht zu Düsseldorf vom 1. bis 13. dieses in der Obstbaumzucht beigewohnt haben, wird vorgelegt.
Der Unterlehrer Küven an der Knabenschule macht die Anzeige, daß er von der wissenschaftlichen Prüfungscommission zu Bonn zum Examen pro immatriculatione zugelassen worden sei, daß er daher nach der nächsten bevorstehenden Prüfung die Schule verlassen werde.
Ferner wurde in Gegenwart des H. Landraths über die Mängel des jetzigen Zustandes der beiden Elementarschulen vorgetragen und über die Mittel und Art, wie diesen abzuhelfen sei, beratschlagt und HerrDirectorMeis mit dem desfaltigen Bericht beauftragt.
In Anwesenheit des HerrnLandraths las der HerrDirector Meis den oben erwähnten Bericht vor; derselbe wurde genehmigt und dem Stadtrath mitzutheilen beschlossen, so wie auch eine von der Regierung unterm 14 currantis an die Commission erlassene Verfügung, um den Mängeln durch eine gründliche Reform abzuhelfen, welche Verfügung der Landrath mittheilte und vorlegte.
Beschlossen wurde, der Regierung zu berichten, daß der jüdische LehrerHirsch Salomon wegen Krankheit seine Entlassung nachgesucht habe. Es wurde demselben ein Zeugniß über sein Wirken in der Schule und sein Betragen ertheilt.
Der Hr. Bürgermeister theilt den Beschluß des Stadtraths vom 5. dieses mit, wodurch diesen auf Veranlaßung der Eingabe der Commission zur Verbeßerung der Elementarschulen vom22. vorigen Monats August, die darin geforderten Gehalte bewilligt, so wie auch Pensionen für die bisherigen LehrerWreden und Biermann auswirft und ein Lokal für ein viertes Schulzimmer für die Mädchenschule anweißt.
Vorgelegt Schreiben des Landraths dahier vom 9. dieses über den nämlichen Beschluß des Stadtraths.
Es soll an den Herr Schul-InspektorWagner geschrieben werden, um taugliche und ganz geeignete Subjcte für die zu ernennenden neuen Lehrer bei den Elementarschulen zu kennen zu lernen, mit der Bitte, solche der Commission gefälligst namhaft zu machen.
Die Prüfung der Knabenschule wurde auf den 22. u. jene der Mädchenschule auf den 23. dieses festgesetzt.
Schreiben des Hr. Landraths v. 10 dieses vorgelesen, wodurch er zufolge Verfügung der Regierung vom 8. August currant die Art, wie die Ältern, welche ihre Kinder nicht in die Schule schicken, vor die Polizeigerichte zu ziehen, vorschreibt, und wie die derfalsigen Verzeichnisse angefertigt werden sollen. Den beiden Oberlehrern der Elementarschulen, so wie auch dem Lehrer der Sonntagschule wurde die Weisung ertheilt, wie und wann die derfalsigen Verzeichnisse zu machen und einzureichen sind.
Die Bittschrift des David Wihl von Wevelinghoven pp Neuss den 7. dieses, wodurch derselbe die Commission um die Privatlehrerstelle bittet, wurde nebst dem denselben beigehenden derfalsigen Vertrag pp Neuss den 3. dieses zwischen gedachten Wihl und den hiesigen Isrealiten J. Wihl, J. Herzfeld und J. Winter und dem in ersteren erwähnten Schreiben des Pfarrers und Schulpflegers Dautzenberg pp Elsen den 16. Sept. 1828 verlesen. Die Bescheidung hierüber wurde bis zur nächsten Sitzung ausgesetzt.
Die mittelst Marginal Verfügung des Herrn Landraths vom 3. dieses an die Commission verwiesene Beschwerde der Ehefrau des ehemaligen Postbedienten Joseph Radegeld wurde verlesen; es wurde beschlossen, daß ihre Tochter Catharina sich der Vorschrift gemäß erst der Prüfung unterwerfen soll, ehe sie aus der Schule entlassen werden kann.
Der Oberlehrer Richen übergab das Verzeichniß derjenigen Kinder, die im Monat September die Schule nicht besucht haben.
Zugleich wurde die noch nicht erfolgte Ernennung der Schulvorstände zur Sprache gebracht. Herr. Consistorial RatPoll übernahm es, diese bei dem HerrnLandrath in Erinnerung zu bringen.
Vorgelegt wurde sodann das von dem HerrnLandrathe an den Herrn Bürgermeister dahier am 29. Sept. currantis erlaßene Schreíben über den von der Königlichen Regierung genehmigten stadträthlichen Beschluß in Betreff der Verbesserung der ElementarSchule, nebst dem Plan der in der Mädchenschule vorzunehmenden Bauten.
Ferner wurde beschlossen, daß der Antheil an der Schumann'schen Stiftung, welche der Schüler Köpp des Kollegiums dahier bis hierhin genoßen, ferner dem Schüler Weiler gegeben werden soll.
Die Ausstreichung der hier vorstehenden Zeilen genehmigt:
Vorgezeigt wurde das Schreiben des Schulinspektors H. Wagner, vom2.dieses Monats, wodurch er Candidaten für die Schullehrerstellen in Vorschlag bringt. Der darin genannte Hülfslehrer des Seminars zu Brühl, Rudisch, persönlich anwesend, wurde als erster Lehrer der Knabenschule ernannt, unter den Bedingungen, welche dem Herrn SchuIinspektor Wagner mitgetheilt worden sind.
Die von dem Herr. Meis abgefaßte Vorstellung an den Stadtrath in Betreff der Ersetzung des Herrn. Löhrer durch Hr. Stollwerk, genehmigt und dem Herrn Bürgermeister zur Beförderung an den Stadtrath mitgetheilt.
Vorgelegt wurde die Verfügung, Reprs. vom6. October currantis, wodurch ein Verzeichniß der Hülfs-Privat- und Hauslehrer gefordert wird; dieses wurde angefertigt und eingesandt.
Schreiben des HerrnLandrath vom 9. dieses, wodurch er anzeigt, daß Herr Lörick zum Bürgermeister, Herr Sels zum ersten und Herr Zehnpfennig zum zweiten Beigeordneten ernannt und in ihre Function eingeführt worden sind.
Schreiben des HerrnLandrath vom9. dieses, wodurch er die Ernennung der am 10. September vorigen Jahres zu Schulvorständen vorgeschlagenen Müller und Rottels übersendet, welche denselben gleich eingehändigt wurden.
Schreiben des LehrersKauertz vom13.dieses, wodurch er die zweite Lehrerstelle an der hiesigen Knabenschule ablehnt.
Das Verzeichnis des Lehrers Biermann über diejenigen, welche das Schulgeld des dritten Quartals restiren, wurde vorgelegt.
Herr Consistorial RatPoll übernahm, vom dem LehrerBiermann das Verzeichniß der die Schule nicht besuchenden Kinder pro September anfertigen zu lassen; und Herr DirectorMeis, die Restenten Liste vom LehrerRichen einzufordern vom dritten Quartal.
Ferner wurde beschlossen, daß der Antheil an der Schumannschen Stiftung, welche der Schüler des Collegiums Köpp dahier bis hierhin genossen, für die Folge dem Schüler Weiler gegeben werden soll.
Bescheid an p Kauhausen, daß, wenn er Privat Unterricht in einzelnen Gegenständen abgeben wolle, er keiner besonderen Conceßion bedarf, wenn er aber eine Privatschule errichten wolle, er dieses anzuzeigen habe, in welchem Falle daß Nähere verfügt werden soll.
Das Resultat über die von den HerrenPoll und Meis am 28. October current in der Knabenschule und am 30. ejusde in der Mädchenschule abgehaltenen Prüfung wurde vorgelegt, durchgesehen, genehmigt und unterzeichnet.
Herr DirectorMeis trug vor, daß, indem er einen an ihn am 23. vorigen Monats erlaßenen Brief vorlegte, worin der HerrLand- rath der Zwangbesuch der Abendschule aufgehoben wissen wollte, er deßwegen eine Lehrerconferenz zusammen berufen hätte, daß die Lehrer aus guten Gründen, welche die Schulcommißion einstimmig genehmigte, die Aufrechterhaltung der Abendschule wünschten; daß, wenn
Herr F.G. Rottels wurde als Schulvorstand der ElementarMädchenschule eingeführt und demselben wurden die Verzeichniße der die Schule nicht besuchenden Kinder übergeben.
Die Hebelisten des Schulgeldes pro 3. Quartal 1828 wurden revidirt und unterzeichnet.
Es wurde beschlossen den LehrernBiermann und Wreden anzuzeigen, daß ihr Lehramt mit dem Schluße dieses Jahres sich endigen werde, daß denselb hiermit Aufkündigung gemacht werde und daß durch einen Beschluß des hiesigen Stadtraths vom5. September currantis anni, durch Regierungsverfügung vom16. dieses genehmigt, dem Ersteren eine jährliche Pension von 125 Thaler , dem Zweiten eine von 175 Thaler so lange bewilligt worden ist, bis sie einen anderen ihnen angemeßenen Dienst erhalten werden. Gegenwärtiges wurde denselben mitgetheilt, um ihnen als Titel zur Beziehung ihrer Pension zu dienen. Zugleich wurde ihnen angedeutet, daß beide ihre jetzige Wohnung binnen Monats Frist von dato angerechnet, zu raumen haben.
Um dem Schreiben der Regierung vom1. Dezember vorigen Jahres in Betreff der Baumschule nachzukommen, wodurch vor dem 15. Februar currentis anni Bericht hierüber verlangt wird, wurde beschloßen, die Baumschule unter Zuziehung der LehrerRichen und Rudisch in Augenschein zu nehmen.
Zugleich wurde die zweckmäßigste Einrichtung der Elementarschulen besprochen.
Abschluß der Rechnung des Herrn Director Meis in Betreff des hiesigen Kollegiums.
Die Berufungs und Anstellungs-Scheine der neuen Lehrer Richen, Rudisch und Fischer wurden entworfen und abgefaßt, und denselben darin ihre Verpflichtungen und Emolumente verzeichnet.
Die OberlehrerRichen und Rudisch übergeben den Lehr- und Stunden Plan der beiden Elementarschulen, sodann ein Verzeichniß der Kinder, welche die Freischulen und der Kinder, welche die Tagschulen besuchen.
Der Lehrplan dieser beiden Schulen wurde genehmigt und der hohen Behörde zur Bestätigung eingereicht.
Mit den beiden Herren Pfarrern wurden die Stunden, in welchen von den Geistlichen der Religionsunterricht in den Schulen ertheilt werden sollte, verabredet und bestimmt.
Herr. DirectorMeis überreichte eine Abschrift einer Conceßion, welche dem Isaac Walk zur Fortsetzung des Schulunterrichts bei der israelitischen Gemeinde zu Jüchen von der Regierung zu Düsseldorf am 10. Dezember 1825 ertheilt worden; sodann ein Zeugnis des Schulpflegers Dautzenberg von Elsen unterm 6. dieses Monats über dessen bisherige Amtsführung bei der israelitischen Schule zu Jüchen. Es wurde beschlossen, der hiesigen jüdischen Gemeinde dasjenige zu eröfnen, was sie für die Anstellung desselben als Lehrer dafür bei der Commißion außer den obigen beiden Acten stücken einzugeben habe.
Die Hebelisten der beiden Elementarschulen wurden revidirt und festgestellt. -
Diesen beiden Schulen wurde eine Charte von Palästina bewilligt und die Einführung eines Rechenbuchs für die erste Claße gestattet. -
Herr. Consistorialrat. Poll übernahm, den Brief, welchen der Herr Landrathunter dem 22. Januar an den Herrn Bürgermeister über das Knien der Schüler in der Kirche während der Kälte geschrieben hat, mündlich zu beantworten. -
Der Herr Director gab den Lectionsplan der Elementar-Knabenschule an die Schul-Comißion ab. -
Verfügung der Regierung vom. 12. Januar 1829 in Betreffs des Taubstummen-Unterrichts. -
Die Berufungsscheine für die LehrerRichen, Rudisch und Fischer wurden angefertigt. -
Zugleich der Bericht an die Regierung über die Baumschule entworfen und abgeschickt. -
Das Ersuchen des Herrn. Wreden vom4. Februar dieses Jahres ihm die Fortdauer der angelegten Warteschule zu bewilligen, muß die Schulcomißion ihm aus dem Grunde abschlagen, weil bereits eine größere Anzahl solcher Anstalten besteht, als erforderlich ist. -
Der Entwurf des Berichtes an die Königliche. Regierung über die Elementarschulen wurde vorgelesen und besprochen . -
Die Berufs Scheine der Herren Richen, Rudisch und Fischer wurden unterzeichnet.
Der HerrLandrath übersendet die Ernennungs-Urkunden für die als Oberlehrer ernannten Laurenz Richen und Joseph Rudisch, so wie auch jene für den zum zweiten Lehrer an der Knabenschule vorgeschlagenen Theodor Fischer, vollzogen von der Regierung zu Düsseldorf am 24. Februar 1829. die beiden ersten wurden den Lehrern Richen und Rudisch eingehändigt; die dritte aber wieder zurückgeschickt, um durch ein Rescript eine einstweilige Berufungsurkunde auf zwei Jahre für denselben zu erwirken, welches der HerrConsistorialRat Poll zu besorgen übernahm. -
Auf den Vortrag des Herrn ConsistorialRat Poll wurde ferner beschloßen eine Rechentafel für die Mädchenschule machen zu laßen, wozu der Herr Bürgermeister Lörick die Kosten mit 2 Thaler 15 Silbergroschen bewilligte. -
Ein Bittschrift des Herrn J. Breuer wurde eingereicht, worauf derselbe um Erlaubniß nachsucht, Kinder bis zum vollendeten 7. Jahre in seiner Warteschule aufnehmen zu dürfen. Beschloßen, ihn mit seiner Bitte abzuweisen, daß aber, nach Eingehung der Warteschule des Welder nur zwei Warteschulen bleiben bestehen sollen und ihm eine davon bleiben würde. -
Vorgelesen Verfügung der Regierung. von Düsseldorf vom. 13. Februar current wodurch diselbe ein Exemplar der von dem Lehrer von Kamp zu Mülheim an der Ruhr herausgegebenen Jugendschrift: die Sauger im Frühlingshaine, übersendet. Beschloßen, dieses Werk unter die Lehrer circuliren zu laßen. -
Der Herr. Landrath theilt unterm 16. dieses Monats eine Verfügung der Regierung vom 6. dieses mit, wodurch dieselbe an die durch ihre Verfügung vom8. August. vorigen. Jahres. Amtsblatt. Stück 49. verordnete Einsendung der Übersicht des Schulbesuchs während des verfloßenen Jahres erinnert. Diese Übersicht wurde angefertigt und eingesandt.
Der Herr. Landrath theilt unterm 14. dieses den Erlaß der Regierung vom6. dieses mit, wodurch dieselbe ihre Zufriedenheit wegen der hiesigen Obstbaumschule zu erkennen giebt.
Vorgelegt Schreiben der Regierung vom11. Februar. in Betreff des 5. Bandes des Werkes: der Volksschullehrer vonDr. Wilhelm Harnisch, um den Pränumerationspreis im Betrage von 1 Reichthaler. 5 Silbergroschen einzuziehen und einzusenden an die Regierungs Hauptcasse. Den Lehrer Wilhelm Balthasar Hamm als Pränumerant zur Erlegung aufzufordern. -
Der Herr DirectorMeis übernahm die Ernennungs Urkunde der Regierung in Düsseldorf vom 24. Februar. currente anno für den Oberlehrer Rudisch nebst den Berufschein der Commission vom 28. Januar current diesem einzuhändigen. - Ferner die ErnennungsUrkunde vom 24. Februar current für den zweiten Lehrer Theodor Fischer auf 2 Jahr, nebst den Berufsschein vom 28. Januar Current diesem zu übergeben.
Hr. ConSistorialRatPoll übernahm die Ernennungsurkunde für Laurenz Richen als Oberlehrer vom24. Februar Current nebst dem Berufsschein vom 28. Januar current denselben zu übergeben.
Der Schulplan für die Elementarschule ist durch Rescript der Regierung vom 24. Februar genehmigt worden. Es wurde beschlossen, daß die darin bezeichneten Schulbücher mit Ostern eingeführt werden sollen, -
Die Prüfung zur Entlaßung der Kinder soll Montags in der Charwoche und zwar morgens in der Knabenschule und Nachmittags in der Mädchenschule vorgenommen werden.
Die Herren Poll und Meis referirten über den Erfolg der von ihnen gestern in den beiden ElementarSchulen vorgenommener Prüfung, und legten das Verzeichnis der zu entlaßenden Knaben und Mädchen vor. Diesem gemäß wurden entlaßen:
aus der Knabenschule - Aretz, Peter und Walge, Joseph;
aus der Mädchenschule - Hüpgen, Gertrud, Fischer, Juliana, Lehnemann, Friederike, Rosellen Jacobina, Thomas Augusta, Brings, Sophia, Weidenhaupt, Elisabetha, Scheefer, Sibilla, Breuer, Catharina, Leis, Elisabetha, Putz, Agnes Komann, Elisabetha, Bettekum, Elisabetha, Dick, Helena, Koenen, Agnes, Erkelenz, Walburgis, Keil, Gertrud, Beckers, Johanna;
Die nachbenannten als nämlich: Menzen, Christina, Bovenschen, Agnes, Löffelmann, Sophia, Kaulen, Agatha, Müller, Caecilia, Müller, Catharina, Bretterreich, Sibilla, Kreuels, Sophia, Roether, Gertrud, Hull, Gertrud, Rennefeld, Elisabetha, Hahn, Odilia Holter, Sibilla, Holter, Angela, Goertz, Hosterz, Delavert, W. Schmitz, Prinz, Emter und Hoevels, waren zur Prüfung nicht abgeladen worden, sollen dafür an einem näher zu bestimmenden Tage geprüft werden,
C. Kreuels, Tochter des Sebastian Kreuels, die sich der Angabe noch der Prüfung um Ostern 1828 gestellt hatte, aber auf die Abendschule
Die Tochter des Peter Esher, Josephina, soll ebenfals bis an den Herbst zur Schule geschickt werden und sich dann der Prüfung unterwerfen.
Der Elisabeth Thonhausen, Tochter des Gregor Thonhausen, ist die Urlaub, bloß die SonntagsSchule bis zur Herbstzeit zu besuchen, gegeben worden.
Erschienen beide Oberlehrer Richen und Rudisch, berichteten über den unregelmäßigen Besuch der Freischulen, und legten die Verzeichniße der säumigen Kinder vom Monat Mai vor. Es wurde beschloßen diese Verzeichniße den beiden Schulvorständen Muller und Rottels mitzutheilen und diese einzuladen die Eltern der Säumigen zur Rede zu stellen und durch geeignete Vorstellungen zu vermögen ihre Kinder vorschriftsmäßig zur Schule zu schicken; im Nächsten Monat aber das vorgeschriebene Verzeichniß gehörigen Ortes einzureichen, damit die Eltern zur Straf gezogen werden können.
Heinrich Berrisch und Anna Gertrud Even welche beim LehrerSchulz in die Schule gehen, wurden für die Ernte Zeit vom Schulbesuch freigelaßen.
Erschiene in heutiger Sitzung der SchullehrerCandidatPeter Huisgen von Hülchrath, welcher von dem HerrnSchulinspectorWagner für die unbesetzte Unterlehrerstelle an der hiesigen Mädchenschule in Vorschlag gebracht wurde; derselbe übergab das ihm von der Prüfungs Commißion zu Brühl ertheilte Fähigkeitszeugniß. Es wurde beschloßen denselben einsweilen als Unterlehrer in der besagten Schule anzustellen, ihm einen Berufschein auf zwei Jahre anzufertigen und ihn der Regierung zur Bestätigung vorzuschlagen.
Der abgehende einsweilige Hülfslehrer Kessel bat um eine Vergütung für den Nachtheil daß er dermal ohne Anstellung und Gehalt ist, welchen er dadurch empfindet, daß er die bishirhin vakante Unterlehrerstelle an der hiesigen Mädchenschule versehen hat. Des Endes wurde an den hiesigen Bürgermeister geschrieben und derselbe ersucht bei dem Stadtrathe dafür das Geeignete vortragen zu wollen damit den HerrnKessel eine Vergütung von 24 Thaler bewilligt und angewiesen werden möge.
Die Tochter des Maurers Schwartz wurden von Schulbesuch während des Tages wegen Krankheit der Mutter freigesprochen, jedoch zum Besuch der Abendschule angewiesen.
Der älteste Sohn der Wilhelm Steprath in der Bauerbahn bei Neuss wird bis November dieses Jahres vom Schulbesuch freigesprochen, weil er seiner Mutter während dieser Zeit un entbehrlich ist.
Herr Consistorialrath Poll trug vor:
1. Am 8. dises habe Herr DirectorMeis ihm eine an die Schulcomission gegen die Veräußerung des sogenannten Gensdermerie-Gebäudes, als Bestandtheiles des hiesigen Collegiumsgebäudes, gerichtete Vorstellung vom 28. vorigen Monats übergeben, in welcher er: a. die verschiedenen Nachtheile aufstellte, die daraus für das Collegium entstehen, b. den Wunsch äußert, daß der projectirte Bau auf Kosten der Stadt zum Nutzen und Gebrauch des Collegiums ausgeführt werde, und zuletzt c für den entgegengesetzten Fall die Frage aufstellt, zu wessen Vortheil die KaufSchillinge benutzt werden sollen.
2. Diese Vorstellung des Directors sei mittels Rundschreibens vom 9. dieses dem Herrn Bürgermeister mitgetheilt worden, um sich über den Inhalt gefälligst äußern zu wollen.
3. Der Herr Bürgermeister habe unterm 10. dieses ihm seine Äußerung wirklich zugehen lassen. In derselben sehe der Herr Bürgermeister das fragliche Gensdarmerie-Gebäude als Eigenthum der Stadt an und hieraus folgere er, daß die Stadt das Recht habe, dieses Gebäude zu veräußern. Auch habe die Königliche Regierung bereits die Einleitung des durch den Stadtrath beschlossenen Verkaufes autorisiert - Herr ConsistorialRath Poll legte nun noch:
4. ein von dem beim Rheinischen Appelationsgerichtshofe angestellten Advokat-Anwalt Gade zu Cöln am 25. dieses ertheilte Gutachten vor, welches der Herr Bürgermeister sich über den besagten Gegenstand hatte geben lassen, worin dieser Rechtsgelehrte sich dahin erklärt, daß dem Collegium jeder Titel fehle, diejenigen Verfügungen zu contestiren, welche der Stadtrath in Ansehung des Schulgebäudes mit Bewilligung der Königlichen Regierung zu treffen für gut findet, und daß die Stadt befugt sei, des erhobenen Einspruchs ungeachtet, mit der Veräußerung fortzufahren.
Diese drei Aktenstücke wurden nun verlesen und erwogen und nachdem der Herr. Bürgermeister die Art, wie die aus der fraglichen Veräußerung für das Collegium entstehenden Unbequemlichkeiten und Nachtheilen abzuhelfen, angegeben, auch seine Bereitwilligkeit angebothen hat, die Mittel hierzu von Seiten der Stadt herzugeben, ist die Schulcomission, in Erwägung, daß der Stadtrath den Verkauf des obgedachten Gebäudes zur Verschönerung der Stadt beschlossen, und die Königliche Regierung diesen Beschluß genehmigt hat, der einstimmigen Meinung, sie müsse sich gegen alles Nachtheilige, welches aus dieser Veräußerung für das Collegium hervorgehen könnte, verwahren und sich alle Rechte desselben vorbehalten, und insbesondere diese, wenn in Zukunft eine Erweiterung desselben oder eine Erhebung zu einem Gymnasium erfolge, die Stadt aus der vorgegangenen Veräußerung keinen Vortheil ziehen, und sie habe dann die nämlichen Verpflichtungen, als wenn dieses Gebäude auch unveräußert wäre; eben so seien die 50 Thaler welche die Stadt bisher für die Bibliothek dem Collegium jährlich entrichtet, fortwährend zu geben; und die von der Königlichen Regierung desfalls erlassenen Verfügung müsse forthin bestehen und vollzogen werden, ungeachtet das fragliche Gebäude veräußert worden sei. Der Herr Bürgermeister machte die Zusage: 1. zu diesem Zwecke zu wirken und das Geeignete veranlassen zu wollen, sodann 2. an einer schicklichen, näher zu wählende Stelle im Collegium einen neuen Abtritt anstatt desjenigen, welchen durch der Verkauf des fraglichen Gebäude verloren geht, machen, auch 3. eine neue Treppe sammt Eingang zum Speicher anstatt der wegfallenden, verfertigen, ferner 4. den Schuppen auf den Hofe repariren; in der Art einrichten und erweitern zu lassen, daß dort das Brandgeriß und die Kohlen für das Collegium niedergelegt werden können; und 5. bei der nächsten Anfertigung der Büdgets der hiesigen Stadt in demselben für den Verlust
des Gartentheils 50 Thaler zur Anschaffung von noch fehlenden physikalischen Apparaten und Instrumenten für das Collegium auswerfen zu wollen.
Die Schulcommission nahm diese von dem Herrn Bürgermeister gegebene Zusage im Namen des Collegiums an. -
Mittels Rundschreiben vom 23. des Monats theilt der Herr Bürgermeister ein vom hiesigen Herrn Landrath an ihn erlassenes Schreiben vom 18. des Monats mit, wodurch dieser ihm diejenigen Bemerkungen, welche der Kreisphysikus dahier in seinem zweiten Quartalbericht unter der Rubrik: Aufsicht über die Salubrität der Wohnungen und Atmosphäre über die beiden hiesigen Elementarschulen eingereicht hat, zusendet, und wodurch er veranlaßt worden dem Bürgermeister und der Schulcommission zu empfelen die nöthigen Anordnungen zu treffen, daß die Unterrichtszimmer in diesen Schulen täglich sorgfältig gereinigt und zwischen dem Schlusse der Freischulen und dem Anfange des Unterrichts für die zahlenden Schüler die Zimmer durch Öffnung der Fenster und Thüren gehörig gelüftet werden, daß in jedem Schulzimmer ein Ventilator angebracht werde; ferner darauf bedacht zu nehmen, daß in den Wintermonaten die Morgen- und Abend-Beleuchtung in allen Schulzimmern so hell und ohne Dampf von den Lampen beschafft werde, daß das künstliche Licht keine nachtheilige Wirkung auf die Lehrer und Schüler haben kann. Denn nur dadurch, fügt der Herr Landrath hinzu, daß diesen von dem Kreisphysikus gerügten Mängeln abgeholfen wird, ist die wegen der Gesundheit der Kinder geäußerte Besorgnis nicht so bedenklich, als daß darum die Vereinigung der Freischulen und der zahlenden Schulen in einem und demselben Gebäude und Unterrichtszimmer nicht länger sollte fortbestehen können.
Die Schulcommission stimmte der Meinung und den Vorschlägen des Herrn Landraths bei und der Herr. Bürgermeister übernahm das Geeignete zu deren Ausführung zu erlassen.
Auf die gemäß Ankündigung der Funke´schen Buchhandlung zu Crefeld erscheinende Beschreibung der Preußischen Rheinprovinzen, von Diesterweg herausgegeben, soll für die beiden Elementarschulen subscribirt werden. Der Herr Bürgermeister bewilligte den Betrag des Preises und der LehrerRudisch wird ermächtigt zur Bestellung von 2 Exemplarn, zusammen 28 Silbergroschen. -
Vorgelegt wurde ein Rundschreiben der Königlichen Regierung in Düsseldorf vom 27. July currente anno in Betreff der Züchtigungen, die den Lehrern über ihre Schüler zustehen. Man beschloß, daß an die beiden Oberlehrer circuliren zu lassen, um solches den Unterlehrer zur Befolgung mitzutheilen und demnächst mit der Bescheinigung, daß dieses geschehen zu remittiren. -
Sodann wurde verlesen Vorstellung der hiesigen jüdischen Kaufleute L. Mathias, J. Winter, u M. Mauan, wodurch diese anzeigen, daß sie den Jontavius Schönlanke aus Minden als Privatlehrer für ihre Kinder angenommen und zwar unter den darin erwähnten Bedingungen, und um Erlaubniß und Genehmigung bitten und deßhalb folgende Zeugnisse, vorlegen.
1. Attest für den Privatlehrer Jontavius Schönlanke d. d. Minden den 26. November 1825, ertheilt in Abwesenheit des Stadtdirectors von dem dortigen Senator Banclemer über dessen Betragen.
2. Abschrift eines Qualificationsattestes, für Jontavius Schönlanke, der Regierung zu Minden vom 26. September 1825. Für gleichlautend bescheinigt daselbst am 23. October 1825 durch denselben Senator.
3. ein dem Jontavius. Schönlanke von dem Superintendanten Romberg zu Petershagen am 10. November 1825 ertheiltes Zeugniß über gut bestandene Prüfung als Elementarlehrer.
4. Ein derselben von Dr. Carl Woyu, Lehrer der Mathematik und Physik zu Minden am 3. Januar 1827 über sein Betragen und seinen Unterricht gegebenes Attest und Empfelungsschreiben. Es wurde beschlossen, daß vorläufig noch die Bescheinigungen beigebracht werden sollen, wo und wie der Jontavius Schönlanke seit 1825 angestellt gewesen sei und als Lehrer gewirkt habe.
Der Herr Landrath unterm 16. und Herr Bürgermeister unterm 19. dieses zeigen an, daß die nachgesuchte Entschädigung von 24 Thaler für den Hülfslehrer Kessel vom hiesigen Stadtrath bewilligt, von der Regierung genehmigt und von dem Bürgermeister auf die städtische Kassa zur Auszahlung angewiesen worden. -
Es wurde verlesen einen Verfügung der königlichen Regierung zu Düsseldorf vom 31. July currente anno, wodurch dieselbe
Herr. ConsistorialRathPoll und Herr DirectorMeis referirten das Resultat der von ihnen vorgenommenen Prüfung der Knaben und Mädchen, welche aus den Elementarschulen entlassen zu werden, angestanden. Diesem gemäß wurden entlassen:
1. Aus der Mädchenschule: a. Ohne Vorbehalt; Jutta Schindler; Christina Plumacher; Gertrud Josten; Franzisca Müller; Sibilla Bretterreich; Odilia Hahn.Catharina Edelbluth. b. Mit der Bedingung und Auflage, die Abendschule bis Ostern künftigen Jahres zu besuchen und hierüber zur Zeit ein Zeugniß des Lehrers aufzuweisen: Catharina Preiers; Sibilla Hosterz; Franzisca Schieser; Sibilla Holter; Angela Holter; Johanna Adolphs; Sophia Kreuels.
2. Aus der Knabenschule: Michel Breuer; Franz Bretterreich; Heinrich Brochhausen; Franz Decker; Franz Doppstadt; Herrmann Funk; Wilhelm Gesthausen; Johann Joseph. Hövels; Balthasar Königs; Wilhelm Beusch; Heinrich Ohlenmeulen, Wilhelm Richen; Marc Welter; ohne Vorbehalt und Bedingung.- Heinrich Joseph Bolten jedoch unter der Bedingung, daß er bis Ostern Unterricht bei seinem Bruder nehme und alsdann sich der Prüfung wieder stelle.
Margaretha Adams;Elisabetha Niesen; Catharina Titz; sodann Adam Nepoth; Christina Schott; Franz Müller; Karl Krebs und Gottfried Nöcker sollen wegen ihres Fleißes aus der Freischule in die Tagesschule aufgenommen werden.
Es wurde ferner beschlossen, daß während der nächsten Wintermonathe und mit Anfange des nächsten Schuljahres Morgens keine Freischule gehalten werden soll; dagegen die Tagesschule Morgens um 8 Uhr anfangen und bis 11 Uhr, an den Dienstagen und Freitagen aber wegen der Messe bis 11 1/2 Uhr dauern, sodann von 1 Uhr Nachmittags bis 3 1/2 Uhr gehalten werden solle; die Freischule alsdann um 4 1/2 Uhr täglich beginnen und bis 7. Uhr dauern solle.
Herr. DirectorMeis legte den Lectionsplan des hiesigen Collegiums für das Schuljahr 18 29/30 vor, welchen von der Regierung genehmigt worden.
Beschlossen Bericht an die Regierung abzustatten wegen der Concession für den LehrerJontavius Schönlanke, um als Privatlehrer für die hiesigen jüdischen EinwohnerWinter, Mathias und Marcan Schulunterricht ertheilen zu dürfen.
Ein Bittschrift des pensionirten Lehrers Jacob Biermann vom 24. August currente anno, wodurch derselbe um Concession zu einer Privatschule bittet, wurde verlesen. Beschlossen denselben auf § 2 der Verordnung des Königlichen Consistoriums d. d. Cöln den 4. Dezember 1821. zu verweisen, um sich vorab der erforderlichen Prüfung zu unterwerfen.
Es wurde ferner beschlossen, daß in den Elementarschulen von jedem Kind beim Anfange des Schuljahrs und um Neujahr jedesmal 4 Silbergroschen sollen entrichtet werden, um aus deren Gesamtertrag die Kosten der Heizung und Reinigung der Schule zu bestreiten.
Mehrere Reclamationen wegen Freisprechung vom Schulgeld wurden untersucht und abgewiesen. -
Wurde beschlossen, daß den Antheil der Schomanschen Fundation, welchen früherhin und bis jetzt der abgegangene Schüler Wieler gehabt hat, nunmehr der Secundaner Michael Sticker, Sohn des Mathias Sticker genießen soll. -
Wurde verlesen Verfügung der Regierung vom5. November current, wodurch dieselbe ein Exemplar des Verzeichnisses der im Freien aus dauernden Bäume und Sträucher, welche in den Plantagen und Gärten zu Althaldensleben und Hundisburg bei Magdeburg sind, übersendet. Es wurde beschlossen dasselbe in den Catalog der Schulbibliothek einzutragen; vorher aber unter den Lehrern circuliren zu lassen.
Eingabe der hiesigen Oberlehrer unter gestrigen Datum, wodurch sie die Ermächtigung zur Anschaffung für ihre Bibliothek 1. Das Naturzeichnen vonP. Schmitz 3. Theile nebst Kupfertafeln, 2. 1-3. Cursus eines wissenschaftlichen Unterrichts der deutschen Sprache vonHerling, begehren, wurde verlesen und demnächst diese Anschaffung genehmigt. -
Catharina Edelbluth wurde vom Schulbesuch frei gesprochen; nicht aber Jacobina Riker und Wilhelmina Hansen.
Ein von dem Herrn Landrath dahier unter dem 22. vorigen Monats Januar mitgetheilte Verfügung der königlichen Regierung zu Düsseldorf vom15. equedem, wodurch diese ein vollständiges Register der zur Benutzung der Lehrer angeschafften Bücher fordert, wurde verlesen. Herr DirectorMeis übernahm die Anfertigung desselben, um solches demnächst vorzulegen und einzusenden.
Es wurde beschlossen, daß nach Ostern die Elementarschulen Morgens 8 Uhr anfangen und um 11 Uhr aufhören, Nachmittags von 1 1/2 Uhr bis 4 Uhr dauern sollen. In der Freischule, welche von 4 1/2 Uhr bis 7 Uhr Abends dauert, ist keine Veränderung vorgenommen worden.
Die dem anzustellenden neuen Pförtner des hiesigen Collegiums obliegenden Verpflichtungen, so wie dessen Jahrgehalt und sonstige zugestandenen Vortheile wurden festgestellt, in Duplo angefertigt und unterzeichnet.
An die Stelle des abgehenden Pförtners des Collegiums Wilhelm Fergenholz wurde Buschhüter angestellt und die desfalsige Ernennung unterschrieben.
Beschloßen, daß die Freischulen nunmehr während dem Sommer-Halbjahr so wie auch im vorigen Sommer Morgens und Nachmittags gehalten werden sollen, sowohl in Hinsicht der Stunden des Religionsunterrichtes als auch des sonstigen, wovon die beiden Oberlehrer in Kenntniß zu setzen.
Zugleich wurde bestimmt, daß hievon eine Bekanntmachung im Intelligenzblatte eingerückt werden solle mit dem Zusatze, daß die Eltern aufgefordert ihre Kinder in die Schule zu schicken, daß widrigenfalls sie ohne Nachsicht zur Bestrafung gezogen werden sollen,
Der Knabe Wilhelm Meck ist nach vorgenommener Prüfung als fähig und der Schule entlaßen worden.
Herr Bürgermeister teilt Beschluß des hiesigen Stadtraths mit, wodurch derselbe eine Summe von 150 Thaler für die Errichtung einer höhern Töchterschule auswirft, und ersucht nunmehr einen Plan über die Einrichtung derselben zu entwerfen. Herr DirectorMeis übernahm einen solchen Entwurf anzufertigen und in der nächsten Sitzung vorzulegen.
Der Entwurf der Einrichtung der höheren Lehr-Anstalt für Töchter dahier wurde verlesen, so wie der Vorschlag der Sibilla Duts, geborene Hugelgen, bisherigen Vorsteherinn einer ähnlichen Anstalt zu Linz
Die dreifach angefertigte Hebeliste für die Knabenschule zu Neuß fürs 1. Trimester 1830 wurde zum Betrage von 16 Thaler 13 Silbergroschen abgeschloßen und festgestellt. Jene der Mädchenschule für den nemlichen Zeitraum zu 115 Thaler. 3 Silbergroschen .
Bei der zulezt und nach Ostern vorgenommenen Prüfung wurden entlaßen: Lämbert Xaver Ludwig Drossart, Peter Paschmann, Jacob Pütz, J. Prinz, Martin Pütz; J. Peter Walge, W. Nolden.
Da der bisherige Schüler des Collegiums Reisen dasselbe verlaßen und seine Studien nicht weiter fortsetze, so wurde zum Genuß der Fundation wovon er bis hierhin die eine Hälfte und Sticker die andere Hälfte bezogen, an des Reisen Stelle der Schüler W. Sommer hierzu vorgeschlagen.
Herr Pastor von Oven trug vor in Absicht der evangelischen Lehrerstelle an den hiesigen Schulen. die Commißion, ehe sie in dieser Sache einen bestimmten Beschluß nahm, äußerte das Verlangen, vor allem den Wunsch des evangelischen KirchenVorstandes oder Presbyteriums zu kennen.
Die Prüfungen der Elementarschulen sollen folgendermaßen statt finden:
a, jene der beiden unteren Claßen der KnabenschuleDienstag den 14. September Nachmittags 2 Uhr;
b, jene der beiden oberen Klassen der Knabenschule Mittwoch den 15. September Vormittags 9 Uhr;
c, Jene der MädchenschuleDonnerstag den 16. September Vor- und Nachmittags auf dem Saale des Rathauses.
Ein mittelß Verfügung Königlicher Regierung vom 26 Aug anno courante zugesandtes Exemplar des 3. Theiles des von Peter Schmid in Berlin herausgegebenen Lehrbuchs im Naturzeichnen wurde der Lehrer-Bibliothek übersandt.
Die Prüfungen für die Entlaßung aus den Elementarschulen wurden auf Montag den 20. des Monats für die Knabenschule und Dienstag den 21. courant für die Mädchenschule anberäumt.
Vorgelegt wurde die Antwort des Kirchen Vorstandes der hiesigen evangelischen Gemeinde vom 13., worin dieselbe auf gänzliche Erfüllung des Contractes vom 29. Mai 1826 anträgt, oder widrigenfalls eine eigene Schule verlangt.
Die Mehrheit der Mitglieder der SchulCommission stimmten dahin, daß diesem Contracte gemäß die Schulen einzurichten. Sollte jedoch der Herr Erzbischof darauf bestehen, daß die jetzige Einrichtung fortwähren soll, so würde dann auf die Trennung und dahin anzutragen seyn, daß eine eigene Schule für diese evangelische Gemeinde errichtet werden mögen. Die zwei Mitglieder Holter und Beckers gaben ihre früher schon über diesen Gegenstand geäußerte Meinung und beharrten dabei.
Von allem aber wurde einstimmig beschloßen, einstweilen an die Stelle des abgegangenen Lehrers Thiele einen neuen evangelischen Lehrer in die Knabenschule zu berufen; und hierzu den Unterlehrer Herr Sartorius zu Barmen vorzuschlagen.
Ferner wurde vorgelegt, Verfügung Königlicher Regierung vom 16. diesesMonats, wodurch dieselbe die Einsendung einer Liste der Seminaristen oder Lehrer fordert, welche sich einer wiederholten Prüfung zu unterwerfen haben.
Wurde verlesen Verfügung Königlicher Regierung vom 16. dieses Monats, wodurch dieselbe anzeigt, daß dem Schulamts CandidatenNeumann gestattet sei als Gehülfe an der hiesigen Elemantarschule zu fungiren, und daß er sich nach zwei Jahren von neuem der Prüfung zu unterwerfen habe;
In der heutigen Sitzung beschäftigte sich die Schul-Commißion damit, die Hebelisten der Knaben- und Mädchenschule fürs 4. Quartal vorigen Jahres zu revidiren. Erstern wurde zu 35 Thaler. 5 Silbergroschen die andre zu 104 Thaler 20 Silbergroschen festgestellt.
Die Verfügung königlicher Regierung vom 4. Dezember 1830 I S. V N° 6457, in welchen empfohlen ist, bei Einziehung des Schulgeldes die mögliche Milde eintreten zu laßen, wurde verlesen, und bei Feststellung der obigen Hebelisten in sofern schon in Anwendung gebracht, als beschloßen wurde, von den Eltern der Freischüler, welche den Schulbesuch vernachläßigt hatten, für diesmal das Schulgeld nicht einzuziehen.
Gleichfalls wurde verlesen die Regiminal Verfügung vom 10. December /a I S. V N° 6276, die künftigen Anstellungen von Organisten und Elementar-Schullehrer betreffend, und davon abschriftliche Mitteilung an die KirchenVorstände beider Confeßionen beschloßen.
Bis zu dieser Sitzung wurde ebenfalls die vorläufige Regulirung des evangelischen Schulwesens und namentlich der Vorschlag eines evangelischen Lehrers zu der vakanten Stelle an der Knabenschule vertagt.
Das durch rescriptum regiminale vom 21. Dec. anno posteriore I S. V N° 6317 communizirte Verzeichniß der schulpflichtigen Kinder in der evangelischen Gemeinde hierselbst ist revidirt, und dasselbe mit Antwort auf jenes Rescript zu remittiren beschloßen worden.
Ueber den das sogenannte Silentium betreffenden Antrag des Herrn Director Meis vom 27. Januar current war die Meinung der Schul-Commißion, jene Angelegenheit bis dahin auf sich beruhen zu laßen, daß der neue Schulplan für das Jahr 18 31/32 aufgestellt werde, wo als dann das Schulgeld inclusive der Retribution für das Silentium in Einer Summe festzustellen wäre.
Der Lehr und Stundenplan der Elementar Mädchenschule, so der Oberlehrer entworfen und für das nächste Schuljahr, eingereicht, wurde genehmigt.
Die Lehrerin Duts überreicht eine Vorstellung unterm 3. diesesMonats Betreff einiger Abänderungen in ihrer Schule mit der Bitte um Miethe und Gehaltszulage. Es wurde einstimmig beschloßen den Bescheid darüber bis zum nächsten October auszusetzen.