Band 43: Eintrag vom  28. April 1830 (Nr. 163)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Beschloßen, daß die Freischulen nunmehr während dem Sommer-Halbjahr so wie auch im vorigen Sommer Morgens und Nachmittags gehalten werden sollen, sowohl in Hinsicht der Stunden des Religionsunterrichtes als auch des sonstigen, wovon die beiden Oberlehrer in Kenntniß zu setzen.

Zugleich wurde bestimmt, daß hievon eine Bekanntmachung im Intelligenzblatte eingerückt werden solle mit dem Zusatze, daß die Eltern aufgefordert ihre Kinder in die Schule zu schicken, daß widrigenfalls sie ohne Nachsicht zur Bestrafung gezogen werden sollen,