Eintrag 1763. Februar 1831In der heutigen Sitzung beschäftigte sich die
Schul-Commißion damit, die Hebelisten der
Knaben- und Mädchenschule fürs 4. Quartal
vorigen Jahres zu revidiren. Erstern wurde zu 35 Thaler.
5 Silbergroschen die andre zu 104 Thaler 20 Silbergroschen festgestellt. Die Verfügung
königlicher Regierung vom
4. Dezember 1830 I S. V N° 6457, in welchen
empfohlen ist, bei Einziehung des Schulgeldes
die mögliche Milde eintreten zu laßen, wurde
verlesen, und bei Feststellung der obigen
Hebelisten in sofern schon in Anwendung gebracht,
als beschloßen wurde, von den Eltern der
Freischüler, welche den Schulbesuch vernachläßigt
hatten, für diesmal das Schulgeld nicht einzu-
ziehen....
Eintrag 1773. Februar 1831Gleichfalls wurde verlesen die Regiminal
Verfügung vom 10. December /a I S. V N° 6276,
die künftigen Anstellungen von Organisten
und Elementar-Schullehrer betreffend, und
davon abschriftliche Mitteilung an die Kirchen-
Vorstände beider Confeßionen beschloßen. die nöthigen Anordnungen von Lehrer Conferenzen,
woran jene Verfügung handelt, sollen in der
nächsten Sitzung vom 9. dieses.Monats näher besprochen
werden. Bis zu dieser Sitzung wurde ebenfalls die
vorläufige Regulirung des evangelischen
Schulwesens und namentlich der Vorschlag eines
evangelischen Lehrers zu der vakanten Stelle
an der Knabenschule vertagt....