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  • Eintrag 1753. Februar 1831In der heutigen Sitzung beschäftigte sich die Schul-Commißion damit, die Hebelisten der Knaben- und Mädchenschule fürs 4. Quartal vorigen Jahres zu revidiren. Erstern wurde zu 35 Thaler. 5 Silbergroschen die andre zu 104 Thaler 20 Silbergroschen festgestellt. Die Verfügung königlicher Regierung vom 4. Dezember 1830 I S. V N° 6457, in welchen empfohlen ist, bei Einziehung des Schulgeldes die mögliche Milde eintreten zu laßen, wurde verlesen, und bei Feststellung der obigen Hebelisten in sofern schon in Anwendung gebracht, als beschloßen wurde, von den Eltern der Freischüler, welche den Schulbesuch vernachläßigt hatten, für diesmal das Schulgeld nicht einzu- ziehen....
  • Eintrag 1763. Februar 1831Gleichfalls wurde verlesen die Regiminal Verfügung vom 10. December /a I S. V N° 6276, die künftigen Anstellungen von Organisten und Elementar-Schullehrer betreffend, und davon abschriftliche Mitteilung an die Kirchen- Vorstände beider Confeßionen beschloßen. Bis zu dieser Sitzung wurde ebenfalls die vorläufige Regulirung des evangelischen Schulwesens und namentlich der Vorschlag eines evangelischen Lehrers zu der vakanten Stelle an der Knabenschule vertagt....