Wurde verlesen Verfügung Königlicher Regierung vom 16. dieses Monats, wodurch dieselbe anzeigt, daß dem Schulamts CandidatenNeumann gestattet sei als Gehülfe an der hiesigen Elemantarschule zu fungiren, und daß er sich nach zwei Jahren von neuem der Prüfung zu unterwerfen habe;
[Nächste Seite] sodann, daß dem Israeliten Jacob Simon die nachgesuchte Erlaubnis Unterricht zu erteilen, nicht gegeben werden kann, weil er in der Prüfung den Forderungen nicht entsprochen.