Band 45: Eintrag vom  21. April 1841 (Nr. 128 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In Verfolg der vorläufigen Erklärung vom 6. Mai vorigen. Jahres., nach welcher eine Modification bei dem bisher Statt findenden Weidgange der Kühe für zweckmäßig und nothwendig erachtet, eine nähere Erörterung und Feststellung dieser Modification aber einstweilen vorbehalten wurde, ging der Stadtrath von Neuhs, nachdem der Gegenstand seitdem mehrfach besprochen, und von verschiedenen Seiten beleuchtet wurden, zu nachstehenden definitiven Beschließungen über:

1.) Die bisherige Einrichtung, nach welcher die Kühe schon im Monat Mai zur Kuhweide getrieben wurden, hört von diesem Jahre an auf, und es wird der Anfang der Beweidung in dem Grummet der Kuhweide sowohl als in jenem der übrigen städtischen Grundstücke auf die ersten Tage des Monats August in jedem Jahre bestimmt. Die Kuhweide soll dem

[Nächste Seite] noch zum Vortheil der Stadt als Gras öffentlich verkauft respetive verpachtet werden.

2., Wie nun diese Änderung in Benutzung der städtischen Kuhweide dem Gemeinde-Arear in finanzieller Beziehung unstreitig Vortheile gewähren werde, so wurde ferner beschlossen, daß nun der dadurch erreichten Mehr-Einnahme zwei Drittheile an der jährlichen Communalsteuer abgekürzt, das heißt weniger als sonst umgelegt, das andere Drittheil aber zu städtischen Bedürfnissen verwendet werden sollen.

3., Die bis jetzt Statt gefundene Einrichtung, nach welcher die Anschaffung und Unterhaltung von Zielochsen gegen Beziehung des Spanngeldes und eine nur der Stadt-Casse gezahlte Prämie einem hiesigen Ackersmanne übertragen war, soll nach Ablauf des bestehenden Contractes, also mit dem 1. Januar 1842 ihr Ende nehmen und fortan hier wie anderwärtig die Haltung von Zielochsen jedem Einwohner überlassen bleiben, in welcher Hinsicht, neben der entstehenden Cuncurenz, die für die Rhein Provinz unterm 28. Mai 1829 erlassene Zuchtstier-Kür-Ordnung die Anschaffung tüchtiger Stiere von guter Race? unfehlbar herbeiführen werde.

4., Statt des bisherigen Weidegeldes von zwei Thalern wird in Berücksichtigung der von nun an blos auf den Grummet beschränkten Beweidung eine jährliche Abgabe von fünfzehn Silbergroschen von jeder Kuh zum Vortheil der Stadt-Casse erhoben, aus welchem Ertrag dann auch das Gehalt der Kuhhirten, welche wie bisher auf städtische Rechnung fortbestehen bleiben, gezahlt wird.

5., Den endlich in Folge der jetzt später eintretenden Beweidung einige wenige der

[Nächste Seite] unbemittelten Kuhbesitzer wegen der Fütterung in der Zwischenzeit etwa in Verlegenheit kommen möchten, so beschloß der Stadtrath, diesen jede mögliche Begünstigung zuzuwenden, und zur Prüfung deshalb eingehender Gesuche eine aus dem Bürgermeister, den Mitgliedern Peter Schumacher, Johann Peter Kallen , Joseph Kayser und Michael Frings bestehende Commission zu ernennen, welche demnächst in versammeltem Stadtrathe das Resultat vorzutragen haben wird.

A. u. s.