Zuchuß für den Lehrer Reisen zur Beiwohnung des Lehr-Cursus.
Dem an der Knabenschule hierselbst angestellten Unterlehrer Heinrich Reisen, welcher nach dem Vorschlage der Schul-Commission und mit Genehmigung der Königlichen Hochlöblichen Regierung den im Seminar zu Brühl angeordneten nachhülflichen Lehr-Cursus während der Zeit vom 1. August bis 12. Septemb. courant beiwohnt, wurde zur Bestreitung der diesfälligen Kosten ein Zuschuß von fünfzehn Thalern aus der städtischen Kasse bewilligt.
actum ut supra
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