Während mehre Städte am Rheine, den allgemeinen Wünschen der Bevölkerung Ausdruck gebend, ihre Stimme um Verleihung einer freieren und selbstständigen Communal-Ordnung erhoben, haben wir unterthänigst unterzeichneten Vertreter der Stadt Neuhs eine gleiche ehrfurchtsvolle Bitte an den Stufen des Thrones bisher nicht niedergelegt, weil wir von dem unerschütterlichen Vertrauen durchdrungen sind daß Ew. Majestät erleuchtete Weisheit diejenigen Verbesserungen und Reformen, welche den Bedürfnissen der Zeit, und dem Fortschritte der öffentlichen Meinung Noth thun, allergnädigst
[Nächste Seite] erkenne, und demnach die Gemeinde mit einer entsprechenden neuen Verfassung in landesväterlicher Huld zu beglücken geruhen werde.Um indessen der Einhelligkeit dieser Wünsche und Gesinnungen, welche sich allgemein kund geben, und in der hiesigen gesammten Bürgerschaft um so tiefern Anklang finden, als unsre historisch berühmte Stadt durch ihr früheres der Reichsunmittelbarkeit nahes Verhältniß besonderen Privilegien und Bevorzugungen genoß, zu bethätigen, moegen auch wir uns der allerseits ausgesprochenen Bitte: um allergnädigste Verleihung einer die sämmtlichen Gemeinden der RheinProvinz umfassenden, auf eigener Wahl ihrer Vertreter beruhenden, und derselben größeres Maaß der Selbstständigkeit gewährenden freiere CommunalVerfassung, wie solche den gegenwärtigen Verhältnissen angemessen ist, in aller Unterthänigkeit anzuschließen.
Die wir in tiefster Ehrfurcht verharren Ew. Königlichen Majestät Neuss, den 25. November 1842.