Auf den Grund hoher RegierungsVerfügung vom 22. October courantS. III N° 6933 wählte der Stadtrath heute aus seiner Mitte
Die Herren Adolf Linden und Heinrich Thywissen als Deputirte, und als Stellvertreter bei etwaiger Verhinderung die Herren Jacob LeHann und Michael Frings um der Commission zur Regulirung des Tonnengeldes auf dem Nord-Canale, bei Freigebung der Schiffahrt auf demselben, beizuwohnen und dabei die Interessen der hiesigen Stadt auf das Beste zu vertreten.
Actum ut supra
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Typ | Gewässer |
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