Nach dem von dem vorsitzenden Beigeordneten vorgetragen worden, wie mehre hiesige Einwohner, theils solche, welche Kühe besitzen, theils solche, welche sich davon noch anschaffen wollen, darauf Anspruch machen, daß ihnen Stücke der Kuhweide gegen die Pacht von 4 Thalern pro Magdeburger Morgen in Pacht überlassen werden mögen, erklärte der Stadtrath, daß auf diese Gesuche jetzt nicht mehr eingegangen werden könne, indem sich die betreffenden Personen auf die unterm 7. December 1841 und 14. Februar 1842 erlassenen öffentlichen Aufforderung hätten melden müssen.
actum ut supra