Auf den Vortrag des vorsitzenden Beigeordneten, daß einige Stücke der jährlich zum Verkaufe kommenden städtischen Gras-Parzellen einen höhern Ertrag versprächen, wenn dieselben als Gartenland zur Verpachtung ausgestellt würden, beschloß der Stadtrath, daß die öffentliche Verpachtung dieser Wiesenstücke, in einem Flächenraum von überhaupt 27 Morgen 60 1/2 Ruthen Magdeburger Maaßes und in Parzellen, wie solche auf der beiliegenden Carte des Kreis-
[Nächste Seite] Geometer Rappenhoener vom 1. Mai courant eingetheilt sind, nach vorgängiger gehöriger Verkündigung, gleich vorzunehmen sei.actum ut supra