Band 45: Eintrag vom  06. März 1843 (Nr. 300 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Von dem vorsitzenden Beigeordneten Bürgermeister wurde vorgetragen, daß die Stadt, nach einer jüngst erfolgten

[Nächste Seite] Mitteilung des Königlichen hohen Finanz-Ministerii der Gnade des Königs die so lange gewünschte Errichtung eines Haupt-Steuer- Amtes , und damit verbundenen Packhofes zu verdanken haben, daß diese Bewilligung jedoch an die unentgeldliche Hergabe und Einrichtung der zur Anlage eines Packhofes nöthigen Lokalitäten, so wie auch an die Beschaffung der für das Haupt SteuerAmt erforderlichen Geschäftsräume geknüpft sei. Bei dem allgemein hervorgetretenen Wunsche, das Haupt-Steueramt sobald als möglich ins Leben treten zu sehen, und dadurch der Stadt die davon gehofften Vortheile desto eher zuzuwenden, sei mit dem Provinzial-Steuer-Director Herrn Geheimen Finanzrath Helmentag wegen der nöthigen Lokalitäten und Anschaffungen an Ort und Stelle die nöthige Rücksprache genommen worden, welche zu dem Resultate geführt habe, daß das der Stadt angehörige und disponible sogenannte Arbeitshaus zum Packhofe, und das jetzt als höhere Töchterschule dienende städtische Haus in der Quirinusstraße als Geschäftslokal für das Haupt-Steueramt ganz geeignet befunden und vorläufig dazu ausgewählt worden. Die Bereitstellung dieser Gebäulichkeiten zu den beabsichtigten Zwecke macht aber mehre bauliche Einrichtungen nothwendig, außerdem sei auch die Aufführung eines großen Schuppens, so wie die Verlegung der Mädchenschule in ein anderes Lokal erforderlich, über welche Gegenstände demnach der Stadtrath nunmehr berathen und beschließen möge.

Nachdem der Stadtrath diese Mittheilung unter Äußerungen des innigsten Dankes für die Gnade des Königs entgegengenommen hatte, nahm derselbe nachstehende Beschließung 1. das sogenannte städtische Arbeitshaus auf der Batteriestraße wird zum Packhofe, und das jetzige Gebäude der höhern Töchterschule in der Quirinusstraße als Geschäfts-Lokal für das Haupt

[Nächste Seite] Steuer-Amt der Steuer-Behörde unter der Bemerkung zur Disposition gestellt, daß diese Gebäulichkeiten dadurch nicht aufhören städtisches Eigenthum zu sein, und von den obern Räumlichkeiten des Hauses in der Quirinstraße, welche als Wohnung für einige Beamten benutzt werden sollen, der von dem Herrn Provinzial-Steuer-Director gemachten Zusage gemäß, eine angemessene Miethe vergütet werde.

2. Für die bauliche Einrichtung dieser Gebäulichkeiten, für die Aufführung eines großen Schuppens so wie für den Bau der nöthigen Remisen am äußersten Ende des Gartens, und einer damit in den obern Etagen zu verbindenden Wohnung für den Hafenmeister, deßen jetzige Wohnung in die Anlage des Packhofes hineingezogen wird, bewilligt der Stadtrath die muthmaßlich erforderliche Summe von Viertausend Thalern mit dem Vorbehalt, daß die Arbeiten vorher veranschlagt, und nachdem ihm die Anschläge vorgelegt worden, öffentliche verdungen werden.

3. Da diesjährigen städtischen Einkünfte insgesammt bereits ihre etatsmäßige Bestimmung haben, so bestimmt der Stadtrath ferner, daß die obige Summe von 4000 Thaler von der Stadt bei der Sparkasse lehnbar aufgenommen, und derselben durch die Ersparnisse der künftigen Jahre vor und nach restituirt werde.

4. Zur Benutzung für die höhere Töchterschule, welche in Folge der obigen Einrichtungen das bisher inne gehabte städtische Haus in der Quirinstraße verlangen muß, soll das dem Johann Vehling am Hessenthore zugehörige Haus, welches vermöge seiner innern Beschaffenheit dazu ganz geeignet erscheint, und augenblicklich angetreten werden kann, für die von dem Eigenthümer geforderte jährliche Miethe von 200 Thaler (zweihundert Thaler) für städtische Rechnung auf drei Jahre

[Nächste Seite] einstweilen angepachtet, und der Vorsteherinn der Schule eingeräumt werden.

5. Schließlich wird der gedachten Vorsteherin Fräulein Königs- feld für den Verlust des Gartens, den sie bei der bisherigen Schule benutzte, und in dem neuen Lokale entbehren muß, wie für die mit dem Umzuge verbundenen Bemühungen und Kosten, endlich auch in Rücksicht auf den Umstand, daß die Schule nicht zu der ihre Existenz sichernden Ausdehnung gelangen kann, ein für allemal eine aus der Stadtkasse zahlbare Entschädigung von 75 Thaler zuerkannt.

Um hochgefällige Genehmigung dieser verschiedenen Beschließungen, welche zur Begründung des Haupt-Steuer-Amtes durchaus nothwendig sind, glaubt der Stadtrath Königlich Hochlöblicher Regierung um so vertrauensvoller bitten zu dürfen, als dieselben nur eine Folge der Allerhöchsten Bewilligung sind, und die bevorstehende Errichtung des Haupt-Steueramtes nicht nur mittelbar allen Einwohner der Stadt große Vortheile gewähren wird, sondern auch durch den unfehlbar steigenden Verkehr für das städtische Aerar eine bedeutende Vermehrung der Erftschiffahrtsgebühren in Aussicht stellt, welche die jetzt zur Ausgabe kommenden Summen mit der Zeit reichlich erstatten wird.

actum ut supra